RA Zayoz
Sind die laufenden Lohnansprüche abgerechnet? Wenn nicht, droht gerade im Baubereich das Eingreifen von Ausschlussfristen. Mit anderen Worten: Wenn man sich nicht rechtzeitig form- und fristwahrend um die Löhne kümmert, kann man sie leider nicht mehr durchsetzen und erhält ggfs. hierfür noch nicht einmal Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren (woran man bei den geschilderten Umständen stets denken sollte, wenn keine Rechtsschutz vorhanden ist).
y-picco
Danke erst einmal für die Antwort!
Abgerechnet wurde alles, es sind sogar Lohnzettel (Lohnabrechnungen) vorhanden, nur überwiesen wurde bisher nichts....
Ich hatte bis 2003 noch Rechtsschutz, mußte die aber kündigen, weil ich da schon einmal einen AG mit unregelmäßigen Lohnzahlungen hatte. Konnte halt dadurch die Versicherung nicht regelmäßig bezahlen (leider) und nach Mahnungen und Drohungen von der Versicherung habe ich diese dann gekündigt!
Seitdem hab ich kein wirkliches Vertrauen mehr zu Arbeitgebern und hatte nicht mehr den Mut für einen neuen Versicherungsabschluß...(leider)
Es wäre schön, wenn für solche Situationen (AG zahlt nicht) vom Gesetzgeber her etwas getan werden würde! Denn die Regelung, erst nach 3 brotlosen Monaten einen Antrag auf Insolvenzgeld beim Arbeitsamt stellen zu können, paßt z.B. nicht mit der Sache, das man nach 2 ausgefallenen Mieten eine Räumungsklage an den Hals kriegt! Man muß ja auch noch bedenken, das noch eine gewisse Zeit von der Antragstellung bis zum evtl. Zahlungseingang vergeht....Bis dahin könnte man soweit in Schwierigkeiten geraten, das man kein Konto mehr hat!
Außerdem bin ICH mittlerweile soweit, das ich bevor ich mich wieder bei der falschen Firma bewerbe, lieber Arbeitslos bleibe und regelmäßig (wenn auch weniger) Geld bekomme...
Somit trägt der Gesetzgeber Mitschuld an der Arbeitslosen-bzw (nicht arbeiten wollenden) - Statistik!
Was habe ich für eine Chance, nach so langer Zeit auf dem Bau die Branche wechseln...erfolgreich?
Wenn ich keine Familie hätte würde ich komplett aussteigen!!!