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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich... die Vorgeschichte:

Vor knapp 2 1/2 Wochen habe ich mit meiner Freundin einen Mietvertrag für unsere erste gemeinsame WOhnung unterschrieben. Mitbeginn sollte der 01.09.05 sein. Wir beide haben als Mieter den Mietvertrag unterzeichnet. Die Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten wäre zum Mietbeginn fällig und wurde deshalb auch noch nicht geleistet.

In der Zwischenzeit haben sich die Umstände bedeutend verändert und meine Freundin und ich haben uns getrennt.[/b:cb319][/i:cb319]

Nach einiger Sucherei im Internet ist klar geworden das es kein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen gibt.

Daher haben wir dem Vermieter nun ein Mail geschrieben und ihm den Sachverhalt geschildert. Wir haben auch darauf hingewiesen das wir den bereits übergebenen Satz Schlüssel per Einschreiben/Rückschein an ihn senden werden und auch die bereits aufgelaufenen Kosten für das Namensschild übernehmen.

Einen Tag später haben wir den Satz Schlüssel, eine Kopie des Mails, einem kurzen Brief und einen Aufhebungsvertrag, mit der Bitte diesen unterzeichnet an uns zurück zu senden, per Einschreiben/Rückschein geschickt.

Der Vermieter hat uns darauf per Mail mitgeteilt das er jetzt erst einmal in Urlaub fährt und sich danach um die Angelegenheit kümmern will. Daraufhin hat meine Ex-Freundin den Vermieter angerufen und gefragt wann das sein wird... in 14 Tagen hat er geantwortet.

Jetzt stellt sich die Frage zu der Kündigungsfrist von drei Monaten:[/b:cb319]

Gilt die Kündigungsfrist erst ab dem 01.09.05? Also ab Mietbeginn? Oder kann ich schon heute kündigen und die Frist beginnt schon ab dem 01.08.05?

Wenn die Frist schon am 01.08.05 beginnt, sind demnach nur noch 2 Monatsmieten fällig? Dann wäre das was der Vermieter da macht ja eine Verzögerungstaktik...


Gibt es ähnliche Fälle und was ist dabei heraus gekommen? Was könnt ihr mir raten?

Lieben Dank,

majobu
Stichwörter: kündigung + einzug

1 Kommentar zu „Kündigung vor Einzug”

Tomraid Experte!

Hallo Majobu,

die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag begonnen ist.

Kündigen kannst du vorher aber die 3 Monate ab Vertragbeginn bleiben an dir dranne.

MfG

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