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Makrele hat diese Frage gestellt
Hallo,
hab ne Frage und vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Folgende Situation:

Ich hab im März 2007 einen befristeten Mietvertrag ( ohne Angabe eines konkreten Grunds ) über 3 Jahre für eine 50m² Wohnung unterschrieben.
Damals war nicht abzusehen das sich mein Leben so entwickelt wie es das nun gemacht hat. Die Situation im Februar ist nun das ich verlobt bin und bald Vater werde.
Für 2 Personen ist diese Wohnung ok, für 3 Personen in keinem Fall.

Nun such ich nach Möglichkeiten aus meinem Vertrag rauszukommen.
Mein Vermieter läßt mich auch nach mehrern Gesprächen nicht dazu hinreißen mich aus dem Vertrag zu entlassen ( was ja streng genommen auch sein gutes Recht ist).

Nun hab ich im Internet ein bischen recherchiert und hab folgendes gefunden:

Heute müssen Zeitmietverträge den Anlass für die Befristung explizit in schriftlicher Form enthalten. "Es reicht nicht aus, einfach Eigenbedarf anzumelden", betont Warnecke. Der Vertrag müsse zum Beispiel detaillierte Informationen enthalten, welche Person aus dem Haushalt des Eigentümers die Wohnung beziehen wird. Fehlt eine solche Angabe, gilt der Mietvertrag als unbefristet. §575

und :

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag zu entlassen, wenn sich Nachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird. Vorraussetzung ist, dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet (LG Oldenburg 13 S 1450/94 WM 95, 394).

So, ich hab die Wohnung nun schriftlich zu Ende Mai gekündigt. Der Vermieter hat der Kündigung aber mündlich widersprochen und behauptet sie sei nicht rechtens.

Zum anderen habe ich einen Nachmieter gefunden, der die Wohnung gerne angemietet hätte. Als Arzt im Klinikum Passau sollte er wohl solvent genug sein.
Heute hat mich besagter Nachmieter angerufen und meinte er konnte sich nicht mit dem Vermieter einigen. Lt. dem potentiellen Nachmieter bestand der Vermieter darauf, das er in neuen 3 Jahresvertrag unterschreibt.

Nun meine Fragen:
1. Ist die Kündigung , mit Berufung auf §575 , rechtens?
2. Bin ich meiner Pflicht einen geeigneten Nachmieter zu Stellen nachgekommen? Die Nachmiete kam ja nur nicht zustande, da der Vermieter ( unrechterweise ) auf einen erneuten 3 Jahresvertrag bestand. Selbst wenn er die Kündigung erstmal nicht akzeptiert, wäre es ja max. ein 2 Jahresvertrag, da ich ja schon 1 Jahr hier gewohnt habe.

Stichwörter: zeitmietvertrag + §575 BGB + nachwuchs

9 Kommentare zu „Zeitmietvertrag - Vorzeitige Kündigung”

Susanne Experte!

Eine fachlich fundierte Antwort bekommst Du beim Rechtsanwalt.

Makrele

Ja, sorry.... ;)
Ich wäre auch für einen Erfahrungswert sehr, sehr dankbar.

Frank99 aktiver Benutzer

Handelt es sich wirklich um einen Zeitmietvertrag (ohne Befristungsgrund geht das nicht mehr) oder habt ihr einen Vertrag mit einem beidseitigen Kündigungsauschluss für 3 Jahre (= zulässig) abgeschlossen.
Wenn ersteres der Fall ist, hast du m.E. völlig richtig gegoogelt...

Makrele

Also im Mietvertrag steht:

Mietbeginn:
15.05.07
Mindestmietdauer:
Zeit-Mietvertrag: Mindesmietvertragsdauer : 3 Jahre , danach unbefristet.

Meiner Meinung nach dürfte es sich hier um einen Zeitmietvertrag ( steht ja so auch im Vertrag ) handeln, oder?

Ghostraider Experte!

Ob nun ein wirksamer Zeitmietvertrag oder nur ein Kundigungsausschluss für bestimmte Zeit abgeschlossen wurde ist irrelevant da man wie hier bei einem Härtefall (Nachwuchs, Wohnung zu klein) nur über einen Aufhebungsvertrag rauskommt.
In diesem Aufhebungsvertrag wird dann vorgeschlagen einen Nachmieter zu stellen der den bestehenden Mietvertrag übernimmt.
Sollte wie hier ein Nachmieter gefunden werden und der Mietvertrag kommt nicht zustande weil der Vermieter einen neuen Vertrag mit dem Nachmieter abschließen will, kann der alte Mieter mit einer Dreimonatsfrist kündigen da er seine Vertragspflichten erfüllt hat.

Auf jeden Fall würde ich mit dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufsuchen oder hier im Netz auf der Anwaltshotline die Frage stellen und für wenig Geld beantworten lassen.
Aber damit ist man zwar im Wissen weiter und der Vermieter wird weiter auf sein Recht pochen, sodass zum Schluss doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss der Dich vor Gericht vertritt.

Gruß
ghost

Makrele

Die Frage ist doch ob es überhaupt ein " wirksamer Zeitmietvertrag" ist oder ob er eben nicht wirksam ist.

Ghostraider Experte!

Meiner Ansicht nach ist dies ein gültiger Zeitmietvertrag.
Aber fragen Sie nochmal einen Anwalt oder Mieterschutz.

Gruß
ghost

Makrele

Wie kommen sie denn zu der Einschätzung das der
Mietvertrag gültig ist? Ein Anwalt wird noch kontaktiert werden.

Ghostraider Experte!

Wenn in einem befristeten Mietvertrag keine Gründe zur Beendigung eingetragen sind endet der Mietvertrag ohne das eine Partei noch was dazu sagen muss zu dem angegebenen Zeitpunkt.

Siehe hier.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html

Gruß
ghost

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