Susanne
Eine fachlich fundierte Antwort bekommst Du beim Rechtsanwalt.
Makrele
Ja, sorry....
Ich wäre auch für einen Erfahrungswert sehr, sehr dankbar.
Frank99
Handelt es sich wirklich um einen Zeitmietvertrag (ohne Befristungsgrund geht das nicht mehr) oder habt ihr einen Vertrag mit einem beidseitigen Kündigungsauschluss für 3 Jahre (= zulässig) abgeschlossen.
Wenn ersteres der Fall ist, hast du m.E. völlig richtig gegoogelt...
Makrele
Also im Mietvertrag steht:
Mietbeginn:
15.05.07
Mindestmietdauer:
Zeit-Mietvertrag: Mindesmietvertragsdauer : 3 Jahre , danach unbefristet.
Meiner Meinung nach dürfte es sich hier um einen Zeitmietvertrag ( steht ja so auch im Vertrag ) handeln, oder?
Ghostraider
Ob nun ein wirksamer Zeitmietvertrag oder nur ein Kundigungsausschluss für bestimmte Zeit abgeschlossen wurde ist irrelevant da man wie hier bei einem Härtefall (Nachwuchs, Wohnung zu klein) nur über einen Aufhebungsvertrag rauskommt.
In diesem Aufhebungsvertrag wird dann vorgeschlagen einen Nachmieter zu stellen der den bestehenden Mietvertrag übernimmt.
Sollte wie hier ein Nachmieter gefunden werden und der Mietvertrag kommt nicht zustande weil der Vermieter einen neuen Vertrag mit dem Nachmieter abschließen will, kann der alte Mieter mit einer Dreimonatsfrist kündigen da er seine Vertragspflichten erfüllt hat.
Auf jeden Fall würde ich mit dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufsuchen oder hier im Netz auf der Anwaltshotline die Frage stellen und für wenig Geld beantworten lassen.
Aber damit ist man zwar im Wissen weiter und der Vermieter wird weiter auf sein Recht pochen, sodass zum Schluss doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss der Dich vor Gericht vertritt.
Gruß
ghost
Makrele
Die Frage ist doch ob es überhaupt ein " wirksamer Zeitmietvertrag" ist oder ob er eben nicht wirksam ist.
Ghostraider
Meiner Ansicht nach ist dies ein gültiger Zeitmietvertrag.
Aber fragen Sie nochmal einen Anwalt oder Mieterschutz.
Gruß
ghost
Makrele
Wie kommen sie denn zu der Einschätzung das der
Mietvertrag gültig ist? Ein Anwalt wird noch kontaktiert werden.
Ghostraider
Wenn in einem befristeten Mietvertrag keine Gründe zur Beendigung eingetragen sind endet der Mietvertrag ohne das eine Partei noch was dazu sagen muss zu dem angegebenen Zeitpunkt.
Siehe hier.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html
Gruß
ghost