forsetis 19.08.2012 17:06
Warum warten Sie nicht die schriftliche Kündigung ab? Eine mündliche Kündigung ist nur leeres Geschwätz, auf das man nicht reagieren muss. Wichtiger wären doch die Gründe für diese Kündigung.
data100data100 27.08.2012 21:10
forsetis hat da vollkomen recht. Erst eine schriftliche Kündigung
muss man erst nehmen. Bleibt auch abzuwarten warum der
Vermieter kündigen will
Es gibt nur wenige zulässige kündigungsgründe als da z.B. wären:
Nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters: Beispielsweise Nichtzahlung der Miete oder ständig verspätete Mietzahlung.
Eigenbedarf des Vermieters
Verwertungskündigung
Bitte hier einfach wieder melden wenn der Vermieter Ihnen schriftlich gekündigt hat ! Dann kann man gezielt die nächste Schritte besprechen.