t.arzdorf
Hallo,
ich muss mal mit einer Gegenfrage Antworten!
Wann bist Du denn in die Wohnung eingezogen?
Wenn Du am 6.8.2001 Unterschrieben hast, aber erst zum 1.9.2001 eingezogen bist, beginnt das Mietverhältnis zum 1.9.01
Vertragsrechtlich gelten die Gesetzlichen Grundlagen vom Unterzeichnungsdatum, also den 1.8.01
Gruß Timo
Elke
Hallo Timo,
also ich bin dann auch erst am 1.09.2001 eingezogen, mußte vorher nicht rein auch wenn ich schon vorher den Schlüssel hatte , da die Wohnung fertig möbliert war ( Studentenappartment). Hab mich also an das Datum im Vertrag gehalten (§2 Mietverhältnis beginnt am 1.9.2001).
Tja das ist jetzt die Frage, aber so wie du es schreibst wird es wohl das Datum sein als ich den Vertrag unterschrieben hab. Ärgerlich. <!-- s --><!-- s -->