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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, bin durch eine Suchmaschine in diesem Forum gelandet und hoffe,dass mir einer von Euch hier helfen kann.
Mein Freund und ich sind mitte Februar umgezogen-danach ging es los.
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus 1.OG und die Vermieter im Erdgeschoss.
Anfangs war auch alles ganz nett, dann sollten wir nicht den ganzen Tag die Fenster offenstehen lassen, wegen der Heizkosten (haben nur nachts bis wir aufstehen in der Wohnung die Fenster auf-beide allerdings im Schichtdienst,dementsprechend schlafen wir lang-Schlafzimmerfenster ist allerdings immer tagsüber offen)...
Dann wollten wir zum ersten mal unseren Müll runterbringen und stellen fest, dass für das ganze Haus eine kleine Mülltonne (diese hohen, ich kenne davon nur zwei Grössen, aber davon die kleine) zur Verfügung steht, die auch nur alle zwei Wochen geleert wird, aber schon zu 3/4 mit Müll voll war.
Resultat: Wir konnten eine Mülltüte in die Tonne hauen, danach war sie voll---Restmülllagerung in der Wohnung!
Montag wurde die besagte Tonne geleert und dann habe ich erstmal den ganzen Müll von 2-3 Wochen entsorgt--Tonne voll.
Der Vermieter kam daraufhin nach oben und sagte uns, das ginge ja so nicht weiter,er würde sich erkundigen,ob er für uns eine extra-Tonne ordern könnte.



FRAGE: Wieviel Volumen muß eine Mülltonne pro Partei haben?
Kann er uns die "extra-georderte" Tonne auf die Miete
umschlagen-unter den oben genannten Umständen?



Bitte um baldige Antwort....[/size:19063][/color:19063]
Stichwörter: müllentsorgunghilfe

6 Kommentare zu „Müllentsorgung---HILFE!!!”

miga

Hallo,
in der Regel schreibt die Stadt oder Gemeinde in der entsprechenden Satzung vor, wie goß die Tonne mindestens sein muß, und zwar in Litern pro Bewohner und Woche. Wenn die Satzung z. B. 20 l vorschreibt und Ihr z. B. 4 Personen im Haus seid, muß die Mülltonne, bei 14tägiger Leerung, mindestens 160l groß sein. Ist sie dies nicht, ist der Vermieter verpflichtet, eine entsprechend große Tonne zu ordern. Die höheren Kosten werden selbstverständlich in der Nebenkostenabrechnung auf alle Bewohner, nach Personen, umgelegt.

Grüße Michael

snobbel1

vielen dank Michael, werde mich mal bei der Stadt erkundigen!

Gast Experte!

Hallo,
in der Regel schreibt die Stadt oder Gemeinde in der entsprechenden Satzung vor, wie goß die Tonne mindestens sein muß, und zwar in Litern pro Bewohner und Woche. Wenn die Satzung z. B. 20 l vorschreibt und Ihr z. B. 4 Personen im Haus seid, muß die Mülltonne, bei 14tägiger Leerung, mindestens 160l groß sein. Ist sie dies nicht, ist der Vermieter verpflichtet, eine entsprechend große Tonne zu ordern. Die höheren Kosten werden selbstverständlich in der Nebenkostenabrechnung auf alle Bewohner, nach Personen, umgelegt.

Grüße Michael[/quote:1880b]


Hallo Michael,

kannst Du mir sagen ob uns der Vermieter eine größere Tonne auf's Auge drücken kann, nur weil er der Meinung ist "das gehört so" ?
Er wohnt hier gar nicht und die Tonne ist nie voll gewesen - da haben wir eine Kleinere bestellt ( er hat das nach 2-maliger Bitte nicht geschafft ).
Schließlich zahlen wir den größten Anteil davon ( wir sind 4 Personen und dann noch 2mal eine Person ).

Grüße von Kai

miga

Hallo Kai,
wenn die kleinere Tonne für alle Mieter ausreicht, gibt's sicherlich keinen Grund, die Größere vorzuhalten. Hat der Vermieter ja nichts von, also warum sollte er Euch diese auf's Auge drücken?
Soltte sie nicht ausreichen, kann er!

Grüße Michael

Gast Experte!

Hallo Kai,
wenn die kleinere Tonne für alle Mieter ausreicht, gibt's sicherlich keinen Grund, die Größere vorzuhalten. Hat der Vermieter ja nichts von, also warum sollte er Euch diese auf's Auge drücken?
Soltte sie nicht ausreichen, kann er!

Grüße Michael[/quote:978fd]


Danke für die schnelle Auskunft. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Vielleicht bis bald mal

MfG
Kai

Gast Experte!

Hallo,
grundsätzlich muß der Vermieter nach dem neuen ,seit September 201 geltenden Gesetz nach "dem Gebot der Wirtschaftlichkeit" handeln.
Für die Müllentsorgung heißt das,er muß ausreichend viele oder große Behälter an geeigneter Stelle vorhalten,damit die im Zeitraum bis zur nächsten Leerung anfallende Menge Müll entsorgt werden kann.Die Kosten dafür kann er umlegen,nicht aber die Kosten für die Behälter selbst.
Umgekehrt hat er,wenn die Personenanzahl oder das Müllaufkommen sich dauerhaft reduziert hat,die Zahl und Größe der Behälter nach unten anzupassen.Werden die vorhandenen Behälter längere Zeit nicht mehr ausreichend voll und die Mieter weisen mehrfach und vergeblich auf den Umstand hin,müssen die Mieter die Kosten für die regelmäßige entleerung nicht ausreichend gefüllter Behälter auch in der Regel nicht zahlen.
Gruß

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