miga
Hallo,
in der Regel schreibt die Stadt oder Gemeinde in der entsprechenden Satzung vor, wie goß die Tonne mindestens sein muß, und zwar in Litern pro Bewohner und Woche. Wenn die Satzung z. B. 20 l vorschreibt und Ihr z. B. 4 Personen im Haus seid, muß die Mülltonne, bei 14tägiger Leerung, mindestens 160l groß sein. Ist sie dies nicht, ist der Vermieter verpflichtet, eine entsprechend große Tonne zu ordern. Die höheren Kosten werden selbstverständlich in der Nebenkostenabrechnung auf alle Bewohner, nach Personen, umgelegt.
Grüße Michael
snobbel1
vielen dank Michael, werde mich mal bei der Stadt erkundigen!
Gast
Hallo,
in der Regel schreibt die Stadt oder Gemeinde in der entsprechenden Satzung vor, wie goß die Tonne mindestens sein muß, und zwar in Litern pro Bewohner und Woche. Wenn die Satzung z. B. 20 l vorschreibt und Ihr z. B. 4 Personen im Haus seid, muß die Mülltonne, bei 14tägiger Leerung, mindestens 160l groß sein. Ist sie dies nicht, ist der Vermieter verpflichtet, eine entsprechend große Tonne zu ordern. Die höheren Kosten werden selbstverständlich in der Nebenkostenabrechnung auf alle Bewohner, nach Personen, umgelegt.
Grüße Michael[/quote:1880b]
Hallo Michael,
kannst Du mir sagen ob uns der Vermieter eine größere Tonne auf's Auge drücken kann, nur weil er der Meinung ist "das gehört so" ?
Er wohnt hier gar nicht und die Tonne ist nie voll gewesen - da haben wir eine Kleinere bestellt ( er hat das nach 2-maliger Bitte nicht geschafft ).
Schließlich zahlen wir den größten Anteil davon ( wir sind 4 Personen und dann noch 2mal eine Person ).
Grüße von Kai
miga
Hallo Kai,
wenn die kleinere Tonne für alle Mieter ausreicht, gibt's sicherlich keinen Grund, die Größere vorzuhalten. Hat der Vermieter ja nichts von, also warum sollte er Euch diese auf's Auge drücken?
Soltte sie nicht ausreichen, kann er!
Grüße Michael
Gast
Hallo Kai,
wenn die kleinere Tonne für alle Mieter ausreicht, gibt's sicherlich keinen Grund, die Größere vorzuhalten. Hat der Vermieter ja nichts von, also warum sollte er Euch diese auf's Auge drücken?
Soltte sie nicht ausreichen, kann er!
Grüße Michael[/quote:978fd]
Danke für die schnelle Auskunft. <!-- s --><!-- s -->
Vielleicht bis bald mal
MfG
Kai
Gast
Hallo,
grundsätzlich muß der Vermieter nach dem neuen ,seit September 201 geltenden Gesetz nach "dem Gebot der Wirtschaftlichkeit" handeln.
Für die Müllentsorgung heißt das,er muß ausreichend viele oder große Behälter an geeigneter Stelle vorhalten,damit die im Zeitraum bis zur nächsten Leerung anfallende Menge Müll entsorgt werden kann.Die Kosten dafür kann er umlegen,nicht aber die Kosten für die Behälter selbst.
Umgekehrt hat er,wenn die Personenanzahl oder das Müllaufkommen sich dauerhaft reduziert hat,die Zahl und Größe der Behälter nach unten anzupassen.Werden die vorhandenen Behälter längere Zeit nicht mehr ausreichend voll und die Mieter weisen mehrfach und vergeblich auf den Umstand hin,müssen die Mieter die Kosten für die regelmäßige entleerung nicht ausreichend gefüllter Behälter auch in der Regel nicht zahlen.
Gruß