Susanne 18.11.2008 18:41
Nach dem vorhandenen Mietvertrag sind Mängel vorhanden, der Mieter darf die Miete mindern, solange der Mangel vorliegt. Das macht Deine Untermieterin und liegt damit völlig richtig.
markusschmidt 18.11.2008 19:20
Hallo Susanne,
der einzige Mangel, den ich sehe, ist das Telefon (obwohl die mündliche Abmachung besagte, die WG kann sich jederzeit gemeinschaftlich eines besorgen). Das Internet wurde regelmäßig benutzt und ist nur selten ausgefallen, was bei WLAN-Verbindungen öfters passiert.
Eine Frist wurde gesetzt.. das Internet gab es im ganzen Haus lange vor diesem Datum und in Sachen Telefon hat Max nachgegeben und das Telefon selbst gekauft, jedoch zwei Wochen verspätet (Monatliche Telefonkosten betragen monatlich 7 Euro, was eine deutlich kleinere Mietkürzung für zwei Wochen zur Folge hätte).
Der Abstellraum erfüllt seine Funktion: er enthält Werkzeuge, die Mülltonnen und vieles mehr, der besagte Schrank ist als Abstellschrank zu nutzen.
Gruß
Susanne 18.11.2008 21:58
Dann entsprechend Reagieren und Kündigung in Aussicht stellen.
markusschmidt 18.11.2008 22:20
Danke für die Antwort.
Ok, also drohen mit einer Kündigung. Dass Max die vorgenommene Mietminderung (sie war auch nicht schriftlich und er musste sie selbst bemerken) nicht akzeptiert reicht als Grund für eine begründete Kündigung mit einer Frist von drei Monaten aus?
Danke und Gruß
Susanne 19.11.2008 10:48
Ich würde das so schreiben:
...musste ich feststellen, dass die zuletzt überwiesene Mietsumme nicht der nach MV vereinbarten Summe entspricht. Differenz entsprechend abmahnen und darauf hinweisen, dass Du Deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst, wenn Du die Wohnung kündigen musst. (Du solltest das so drehen, dass Du deswegen die Miete nicht mehr zahlen kannst und der VM Dir mit Kündigung gedroht hat)