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markusschmidt hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Ich bewohne derzeit das Haus meiner Eltern und habe darin drei Zimmer untervermietet und somit eine Studenten-WG gegründet. Das gesamte Haus (Wohnzimmer, Küche, Abstellraum, Balkon, Hof, Bäder dürfen von allen Untermietern mitbenutzt werden). In diesen gemeinsam nutzbaren Räumen befindet sich eine vollständige Möblierung . Mietverhältnis ist durch einen Untermietvertrag festgehalten, der eine Laufzeit von einem Jahr hat und zusätzlich zur Mitbenutzung der oben aufgeführten Einrichtungen regelt, dass zu den Nebenkosten unter anderem Telefon-, Internet- und Fernsehkosten gehören (Flatrate-Paket von 35 Euro monatlich).

Mein Verhältnis zu den Untermietern/Mitbewohnern ist bislang recht gut.
Einer der Untermieter bewohnt ein Zimmer, in dem bis vor zwei Wochen noch ein Bett und ein Regal von mir standen und sich noch eine große Komode befindet, die von ihm benutzt wird. Das Zimmer bat ich ihm teilmöbliert mit noch einigen kleineren Gegenständen an plus der Möglichkeit, nach weiteren Möbeln zu fragen.
Es tritt jetzt folgendes Problem auf: Ein Untermieter überweist Anfang des Monats 120 Euro Miete weniger, mit der Begründung, dass vier Monate lang (seit Einzug vor 2,5 Monaten) ich als Vermieter meine Pflichten nicht erfüllt habe.
Dazu gehöre erstens, dass die vorhandene Waschmaschine (die übrigens nicht im Untermietvertrag vorkommt) Mangel habe. Trotzdem wird sie regelmäßig benutzt und ich bejate bereits, eine neue anzuschaffen, jedoch mit etwas Zeit.
Zweitens, dass der (relativ kleine) Abstellraum mit einem Schrank, der bei Besichtigung schon da stand, vollgestellt sei und deswegen nicht zu nutzen sei.
Drittens, dass kein Telefon vorhanden sei. Tatsächlich gab es bis Mitte des laufenden Monats keinen allgemein zugänglichen Apparat, da ich bei der Besichtigung sagte, die Kosten für einen solchen seien von allen zu tragen. Den neuen Apparat habe ich alleine gezahlt.
Viertens habe das WLAN nicht regelmäßig im Wohnzimmer funktioniert, obwohl es regelmäßig genutzt wurde. Seit einem Monat ist das WLAN im ganzen Haus zu erreichen.

Für die Nachzahlung der restlich ausstehenden Miete setzte ich dem Untermieter eine Frist bis Mitte des Monats. Diese wurde nicht eingehalten. Da ich von den Einnahmen abhängig bin, benötige ich die volle monatliche Miete.

Meine Frage: Kann die Untermieterin mich wie oben beschrieben diszplinieren ("damit du endlich mal was machst" ;) ? Wenn nein, wie ich der festen Meinung bin, was kann ich jetzt machen, da die Miete stillschweigend nicht überwiesen wird?

Vielen vielen Dank und Gruß,
Marvin
Stichwörter: untermiete

5 Kommentare zu „Untermieter”

Susanne Experte! 18.11.2008 18:41

Nach dem vorhandenen Mietvertrag sind Mängel vorhanden, der Mieter darf die Miete mindern, solange der Mangel vorliegt. Das macht Deine Untermieterin und liegt damit völlig richtig.

markusschmidt 18.11.2008 19:20

Hallo Susanne,

der einzige Mangel, den ich sehe, ist das Telefon (obwohl die mündliche Abmachung besagte, die WG kann sich jederzeit gemeinschaftlich eines besorgen). Das Internet wurde regelmäßig benutzt und ist nur selten ausgefallen, was bei WLAN-Verbindungen öfters passiert.
Eine Frist wurde gesetzt.. das Internet gab es im ganzen Haus lange vor diesem Datum und in Sachen Telefon hat Max nachgegeben und das Telefon selbst gekauft, jedoch zwei Wochen verspätet (Monatliche Telefonkosten betragen monatlich 7 Euro, was eine deutlich kleinere Mietkürzung für zwei Wochen zur Folge hätte).
Der Abstellraum erfüllt seine Funktion: er enthält Werkzeuge, die Mülltonnen und vieles mehr, der besagte Schrank ist als Abstellschrank zu nutzen.

Gruß

Susanne Experte! 18.11.2008 21:58

Dann entsprechend Reagieren und Kündigung in Aussicht stellen.

markusschmidt 18.11.2008 22:20

Danke für die Antwort.
Ok, also drohen mit einer Kündigung. Dass Max die vorgenommene Mietminderung (sie war auch nicht schriftlich und er musste sie selbst bemerken) nicht akzeptiert reicht als Grund für eine begründete Kündigung mit einer Frist von drei Monaten aus?

Danke und Gruß

Susanne Experte! 19.11.2008 10:48

Ich würde das so schreiben:
...musste ich feststellen, dass die zuletzt überwiesene Mietsumme nicht der nach MV vereinbarten Summe entspricht. Differenz entsprechend abmahnen und darauf hinweisen, dass Du Deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst, wenn Du die Wohnung kündigen musst. (Du solltest das so drehen, dass Du deswegen die Miete nicht mehr zahlen kannst und der VM Dir mit Kündigung gedroht hat)

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