Susanne
Kommt darauf an, wie das mit dem Vermieter als Vertragspartner geregelt ist.
Er könnte den MV für die andere Wohnung übernehmen und ggf. ändern.
Er könnte den alten MV auflösen und im Anschluß sofort einen neuen machen.
Er kann aber auch Kündigung des alten verlangen und nach Ablauf der Frist den neuen MV machen.