Susanne
Kündigen müssen alle Hauptmieter eines Mietvertrages gemeinsam. Hauptmieter, die der Kündigung nicht zustimmen wollen, müssen im Zweifelsfall auf Zustimmung verklagt werden. Es sei denn, der Vermieter ist bereit, einen Hauptmieter aus dem Mietvertrag zu entlassen, dann bedarf es eines Aufhebungsvertrages.
Schönheitsreparaturen richten sich nach der Vereinbarung des Mietvertrags.