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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

es geht um folgendes:

Ich bin zusammen mit zwei Mitbewohnern Hauptmieter einer Wohnung.
Nun möchte ich gerne ausziehen und weiß nicht, ob eine alleinige Kündigung meinerseits rechtliche Wirkung hat.

Sprich, muss ich nach Ablauf von 3 Monaten für den Fall, dass ich keinen Nachmieter finde noch zahlen oder nicht?

Vielleicht hat es auch Relevanz, dass es in der Wohnung schimmelt?

Außerdem habe ich noch eine Frage zur Renovierung. Wenn ich nämlich mein Zimmer streiche werden mir die Tapeten der letzten 50 Jahre entgegen kommen. Bin ich verpflichtet diese abzukratzen?
Stichwörter: zimmer + kündigungsfrist + wg

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist für WG Zimmer”

Susanne Experte!

Kündigen müssen alle Hauptmieter eines Mietvertrages gemeinsam. Hauptmieter, die der Kündigung nicht zustimmen wollen, müssen im Zweifelsfall auf Zustimmung verklagt werden. Es sei denn, der Vermieter ist bereit, einen Hauptmieter aus dem Mietvertrag zu entlassen, dann bedarf es eines Aufhebungsvertrages.
Schönheitsreparaturen richten sich nach der Vereinbarung des Mietvertrags.

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