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Millionengewinn schützt vor Kündigung
Wenn ein Unternehmen jahrelang Millionengewinne einfährt, darf es Mitarbeitern nicht betriebsbedingt kündigen. Ein Mineralölkonzern wollte trotz guter Dividenden die Hälfte der Arbeitskräfte entlassen. Ein “dringendes betriebliches Erfordernis” für die Kündigungen konnte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen nicht sehen. Der Wunsch des Unternehmens, noch mehr Gewinn zu erzielen, sei kein Kündigungsgrund (Az: 12 Ca 3762/96).