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Verwirkung der Kündigungsrechtes
Streiten die Mietparteien sich jahrelang über das Vorhandensein des Mangels und signalisiert der Vermieter zeitweise Bereitschaft zur Beseitigung der gerügten Zustände, so verliert der Mieter sein Kündigungsrecht nicht deshalb, weil er hiervon nicht alsbald Gebrauch gemacht hat.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.1999, Aktenzeichen: 9 U 148/97.