Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
sdorn hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe eine wichtige Frage, es geht darum das wir die Kündigung bekommen haben mit einem Grund den wir nicht als Kündigungsgrund sehen undzwar haben wir in den 3 Kalten Wintermonaten an die 800 Liter auf 70 qm verbraucht und 30 000 Liter Wasser in einem halben Jahr was eig. mehr als normal ist. Also meine Frage lautet ob wir da irgendwie gegen angehen können oder den umzug von den Vermietern bezahlen lassen können oder früher aus der kündigungsfrist rauskönnen oder was man einfah machen kann!!!! Ich bitte um schnelle und viele antworten danke

14 Kommentare zu „Kündigungsgrund”

sdorn 12.02.2009 20:41

800 Liter Heizöl meinte ich sorry

User75142 Profi 14.02.2009 00:22

Das ist kein Kündigungsgrund. Die Kosten für den Heizöl und den Wasserverbrauch zahlt doch IHR (direkt oder per Nebenkostenabrechnung).
Was will der Vermieter Euch denn da kündigen? Das kann er nur, wenn ihr nicht zahlen würdet und dann auch nur unter gewissen Voraussetzungen.

sdorn 15.02.2009 10:01

Wir haben einen festbetrag im Monat den wir bezahlen und das wäre wohl weniger als wir verbrauchen!!! Was kann ich denn dann dagegen machen? Ich hab zwar eine neue Wohnung aber ich will das nicht auf mir sitzen lassen

Feffek Experte! 16.02.2009 12:43

Hi, steht in deinen Mietvertrag was von "Pauschale" in Verbindung mit den Nebenkosten?

Feffek Experte! 16.02.2009 12:43

Hi, steht in deinen Mietvertrag was von "Pauschale" in Verbindung mit den Nebenkosten?

sdorn 16.02.2009 19:35

stehen tut da nur der Betrag von Pauschale steht da nix aber es hieß so als wir hier eingezogen sind

Feffek Experte! 17.02.2009 10:14

bei einer sogenannten ?Pauschale? wird nicht mit den Mieter abgerechnet (Nebenkosten), d.h. im Klartext der Vermieter muss den (Mehr-)Verbrauch auf seine Kappe nehmen.Mit der Pauschale sind alle Kosten die monatlich/jährlich auf die von dir gemieteten Fläche anfallen durch dich gedeckt worden.

Wenn eine Pauschale mietvertraglich vereinbart wurde ist eine Kündigung von seitens des Vermieters (mit der Argumentation) rechtlich nicht zulässig.

Da ich leider dein Mietvertrag nicht kenne, kann ich dir nur anraten dich mit einen Fachanwalt für Miet- und Vertragsrecht und/oder den örtlichen Mieterverein in Verbindung zusetzen, die anhand deines Mietvertrages den Sachverhalt genau prüfen können. Was in deinen Mietvertrag steht ist im vorliegenden Fall relevant.

Es stellt sich aber auch vielmehr die Frage, ob Ihr da überhaupt noch wohnen wollte?! *grins*

sdorn 17.02.2009 12:25

nein wir sind ja am umziehen aber die verlangen von uns noch 2 kaltmieten ! das sehe ich nicht ein!außerdem besteht der verdacht das die vermieter unsere wohnung betreten haben

Feffek Experte! 17.02.2009 16:11

Dann lass auf jedenfall dein Mietvertrag durch einen Fachanwalt und/oder Mieterverein prüfen! Die können Dir anhand deiner Unterlagen, alles beantworten.
Ich persönlich denke, dein Vermieter hat schlechte Karten irgendwas von dir zufordern!

sdorn 17.02.2009 16:46

aber der anwalt kostet ja auch wieder

sdorn 17.02.2009 16:46

aber der anwalt kostet ja auch wieder

Feffek Experte! 18.02.2009 09:40

ja, das schon...aber sicherlich keine 2 kaltmieten!

Tip: Bist du evtl. in einer Gewerkschaft? Ich bin bei verdi-nrw-Mitglied und die bieten über Ihren Mitgliederservice eine entsprechende Beratungsstelle mit dem Deutschen Mieterbund an.

Feffek Experte! 18.02.2009 09:40

ja, das schon...aber sicherlich keine 2 kaltmieten!

Tip: Bist du evtl. in einer Gewerkschaft? Ich bin bei verdi-nrw-Mitglied und die bieten über Ihren Mitgliederservice eine entsprechende Beratungsstelle mit dem Deutschen Mieterbund an.

sdorn 18.02.2009 13:49

leider nicht werde das aber mal in angriff nehmen für das nächste mal aber danke schonmal Anwalt wird heute kontaktiert

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.