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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Kurze Frage: Kommt ein schriftlicher Mietvertrag zustande wenn nur der Mieter unterschrieben hat?

Habe mir im februar 2005 eine Wohnung angeschaut hat mir gefallen / habe Mietvertrag unterschrieben. Aber der Vermieter wollte erst Unterschreiben wenn er die Kaution erhalten hat. Ist das Rechtens? Kommt dann überhaupt der Mietvertrag zustande?

Kann er die Kaution jetzt fordern obwohl er den Mietvertrag nicht unterschrieben hat?

Habe das in einem Gesetz gefunden: Sind beispielsweise Mieter und Vermieter in einem Raum und gibt einer der beiden Vertragspartner ein Angebot ab (unterschreibt den Mietvertrag), dann kann und muß die andere Seite das Angebot sofort annehmen (auch unterschreiben). Nur dann ist der Mietvertrag geschlossen.[/b:77761]
Aber es war doch eine mündliche vereinbarung das wenn ich die kaution bezahlt habe das er ihn dann unterschreibt.

Weil ich habe dann zwischen zeitlich eine bessere Wohnung gefunden und wohne in dieser jetzt 1 1/2 Jahr und bin sehr zufrieden. Ich hatte damals auch schriftlich in einer email mitgeteilt das ich die kaution nicht bezahle weil ich eine andere Wohnung gefunden habe und diese besser zu mir passt.

Er verlangt jetzt von mir 800,00 euro Kaution + 3 Monatsmieten von jeweil 480,00 euro. Ist das rechtens?
Stichwörter: mietvertrag + zustandegekommen

0 Kommentare zu „Ist ein Mietvertrag zustandegekommen?”

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