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PVC-Fußbodenbelag
Ist mit der Wohnung ein schon stark abgenutzter bzw. beschädigter PVC-Fußbodenbelag mitvermietet worden, kann der Vermieter keinen Schadenersatz verlangen, wenn eine Nutzungsdauer von 20 Jahren überschritten wurde. (AG Kassel, Az. 451 C 721/95)