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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen (WG) und nun beanstandet meine Vermieterin, dass der Schlüssel zu meinem Zimmer fehlt (also der Schlüssel zu dem Zimmer innerhalb der Wohnung). Dieser fehlte allerdings von Anfang an.
Nun ist die Frage, wer ist in der Beweispflicht, ich oder meine Vermieterin? Also muss ich beweisen, dass der Schlüssel von anfang an fehlte oder muss sie beweisen, dass der Schlüssel beim Einzug da war?

Danke!
Stichwörter: fehlt + schlüssel

4 Kommentare zu „Schlüssel fehlt”

Susanne Experte!

In der Beweispflicht ist die Vermieterin.

Immobilienwirt Experte!

Gab es zu Beginn des MV ein Übergabeprotokoll, wo der Empfang bzw. Vorhandensein des Schlüssel niedergeschrieben wurde?

Dann siehts für dich schlecht aus, da das der Beweis der Vermieterin wäre.

Kel


Gab es zu Beginn des MV ein Übergabeprotokoll, wo der Empfang bzw. Vorhandensein des Schlüssel niedergeschrieben wurde?
[/quote:3f8c5]

Nein, der Schlüssel fehlte ja von Anfang an. Was ich ihr damals beim Einzug auch mitgeteilt habe, leider nur mündlich (da ich den Schlüssel nicht wirklich gebraucht habe, war es mir egal, ob er da ist oder nicht). Alle Schlüssel welche sie mir übergeben hat und in dem Protokoll aufgeführt sind, habe ich ihr auch zurück gegeben. Wenn sie in der Beweispflicht ist, dann kann sie nicht beweisen, dass der Schlüssel da war beim Einzug (was er ja auch nicht war).

Susanne Experte!

Alle Schlüssel welche sie mir übergeben hat und in dem Protokoll aufgeführt sind, habe ich ihr auch zurück gegeben[/quote:44ac1]

Damit bist Du raus!

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