Susanne
In der Beweispflicht ist die Vermieterin.
Immobilienwirt
Gab es zu Beginn des MV ein Übergabeprotokoll, wo der Empfang bzw. Vorhandensein des Schlüssel niedergeschrieben wurde?
Dann siehts für dich schlecht aus, da das der Beweis der Vermieterin wäre.
Kel
Gab es zu Beginn des MV ein Übergabeprotokoll, wo der Empfang bzw. Vorhandensein des Schlüssel niedergeschrieben wurde?
[/quote:3f8c5]
Nein, der Schlüssel fehlte ja von Anfang an. Was ich ihr damals beim Einzug auch mitgeteilt habe, leider nur mündlich (da ich den Schlüssel nicht wirklich gebraucht habe, war es mir egal, ob er da ist oder nicht). Alle Schlüssel welche sie mir übergeben hat und in dem Protokoll aufgeführt sind, habe ich ihr auch zurück gegeben. Wenn sie in der Beweispflicht ist, dann kann sie nicht beweisen, dass der Schlüssel da war beim Einzug (was er ja auch nicht war).
Susanne
Alle Schlüssel welche sie mir übergeben hat und in dem Protokoll aufgeführt sind, habe ich ihr auch zurück gegeben[/quote:44ac1]
Damit bist Du raus!