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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
seit ca. 8 Monaten kürzen wir unsere Miete.(Anwaltlich empfohlen)
Nun haben wir wegen der einbehalten Miete,einen Brief vom Anwalt unserer Vermieterin bekommen,mit der Aufforderung sofort auszuziehen oder es wird eine Räumungsklage gegen uns erhoben.

Darf der Anwalt das ??

Noch erwähnen möchte ich,das unser Anwalt der Vermieterin gedroht hat,bei nicht beseitigung der Schäden,die gesamte Kaltmiete solange einzubehalten bis wir selbst auf eigene Kosten diese ganzen Mängel beseitigt haben.

Vielleicht darum dieser Brief mit der Androhung der Räumungsklage ??



Vielleicht kann mir jemand schon vorab einen Tipp geben bevor ich wieder zum Anwalt renne.

DANKE !!
Stichwörter: ankündigung + räumungsklage

1 Kommentar zu „Ankündigung einer Räumungsklage”

Susanne Experte!

Die Mietminderung mit rechtlicher Hilfe durchzuführen war eine schlaue Idee und damit auf der sicheren Seite. Mit der Drohung der Räumungsklage musst Du trotzdem zum Anwalt.
Nach BGB ist der Mieter berechtigt bei Mängeln die Miete zu kürzen, eine Kündigung aufgrund der Mietkürzungen ist nicht möglich. I.d.R. kommt m.W. vor der Klage erst mal eine Kündigung!

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