Susanne
Die Mietminderung mit rechtlicher Hilfe durchzuführen war eine schlaue Idee und damit auf der sicheren Seite. Mit der Drohung der Räumungsklage musst Du trotzdem zum Anwalt.
Nach BGB ist der Mieter berechtigt bei Mängeln die Miete zu kürzen, eine Kündigung aufgrund der Mietkürzungen ist nicht möglich. I.d.R. kommt m.W. vor der Klage erst mal eine Kündigung!