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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo bin noch neu hier und habe ein paar Fragen.

Mein Sohn (Student) wohnt in Nürnberg in einer Wohnung.
Er bezahlt für die 45 qm Wohnung mtl 140 € Nebenkosten.
Jetzt bekam er eine Abrechnung von 1.11.2005 - 30.04.2006 , wo er 336 € Nachzahlen soll.
Ich kann lt. Abrechnung erkennen, dass der Wasserverbrauch höher war, aber Heizkosten sind angeblich gleich geblieben(obwohl das ganze Jahr über NICHT geheizt wurde)
Ist es auch rechtlich, dass fixe NK wie z.B. Hausreinigung, Schornstein, Haftpflichtvers, Hausmeister ,Sachversicherungen auch als Nachzahlungen gerechnet werden???
Dürfen außerdem Nachzahlung vom Jahr 2005 noch gerechnet werden??

Für ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar
LG Karin
Stichwörter: abrechnung + erhöhung + nebenkosten

1 Kommentar zu „Jetzt Abrechnung v. 2005 u. Erhöhung der Nebenkosten um 1/3”

Der_Mario Experte!

Ist es auch rechtlich, dass fixe NK wie z.B. Hausreinigung, Schornstein, Haftpflichtvers, Hausmeister ,Sachversicherungen auch als Nachzahlungen gerechnet werden???[/quote:79596]

Ist zulässig. Müsste allerdings im Mietvertrag aufgeführt sein. In § 2 BetrKV ist aufgeführt, was grundsätzlich abrechenbar ist; die von Dir genannten Posten gehören dazu.


Dürfen außerdem Nachzahlung vom Jahr 2005 noch gerechnet werden??[/quote:79596]

Nach dem Ende der Abrechnungsperiode hat der Vermieter ein Jahr Zeit zur Abrechnung. In der Regel entspricht die Abrechnungsperiode dem Kalenderjahr, allerdings kann sie auch davon abweichen.
Du solltest mal nachsehen, wie das im Mietvertrag geregelt ist. (evtl. 1. Mai bis 30. April?)

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