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Michelle18 hat diese Frage gestellt

Hallo!
Wohne mit meinem Freund seit Anfang Dezember '07 in einer 4 Zimmerwohnung!Als wir hier einzogen besasen wir bereits unsere Frettchen, somit wusste der Besitzer von der Haltung!
Nun kam es in den letzten Tagen zu ein paar Streitigkeiten, wo der Vermieter unter anderem Sachbeschädigung und änliches betrieben hat-draufhin schalteten wir eine Anzeige!
Nun drückte er mir heute die Kündigung in die Hand mit folgenden Punkten

-Kündigung bis zum 31.10
-Wir müssten für Renovierungskosten aufkommen (als wir hier einzogen war alles rohbau-wir mussten alles selbst herrichten- unter anderem auch die sanitären anlagen)
-Die Frettchen müssen bis zum 13 Juli draußen sein

Nun meine Fragen:
-Ist der 31.10 der rechtliche Kündigungstermin?
-Müssen wir Renovierungskosten tragen, vorallem steht in der Kündigung das wir alle tapeten abnehmen müssen...
-Dürfen wir die von uns gekauften Sanitäre3n anlagen wieder "Entfernen"?
-Darf er die Tierhaltung so kurzfristig verbieten??
Dazu sei noch gesagt das unsere Frettchen großteils im Käfig sind, max 10 min frei runlaufen wegen käfig reinigen und sonst gehen wir jeden abend "spazieren"

Wir haben KEINEN schriftlichen Mietvertrag da es sich bei dem Vermieter eigentlich um einen Bekannten handelt - bzw gehandelt hat!

Danke

0 Kommentare zu „Kurzfristiges Tierhalteverbot”

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