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piet41 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Vermieter hat in der Betriebskostenabrechnung Hausmeisterkosten mit berechnet, obwohl es in meinen Mietvertrag nicht vereinbart wurde.
Ich habe meinen Vermieter schriftlich darüber informiert.
Der Vermieter antwortete mir mit folgender Bemerkung:
" Ihr Mietvertrag wurde 1984 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war es vom Gesetzgeber her noch nicht gefordert, die einzelnen Betriebskostenarten namentlich zu benennen. Es reichte der Hinweis auf § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV), der alle Betriebskostenarten genauer bezeichnet. Darauf wurde in Ihrem Mietvertrag auch entsprechend hingewiesen."
Mein Fragen:
1.
sind die Angaben vom Vermieter korrekt?
2.
ich habe 2004 nur den Nachtrag vom Mietvertrag (Bezug von 1984)unterschrieben, also der Mietvertrag von 1984 wurde nur von den Vormietern unterschrieben.
Hat es eine Bedeutung in diesem Fall?

Für eine Antwort bin ich Euch sehr dankbar

Gruß
Piet

2 Kommentare zu „Hausmeisterkosten nicht vereinbart”

icspeter 10.08.2009 19:31

Du bist 2004 eingezogen ??? oder??
Der Mietvertrag von 1984 ist von Deinen Vormietern und nicht von Dir?
Wenn Du den 'Nachtrag' 2004 unterschrieben hast gelten die Gesetze von 2004 und nicht mehr die von 1984. Du hast rechtlich in 2004 einen Mietvertrag geschlossen und dieser gilt.

piet41 12.08.2009 09:29

Erstmal danke für Deine Antwort..
Ich bin 2004 eingezogen und habe nur den Nachtrag unterschrieben.
Also ist der Zeitpunkt der Unterschrift der entscheidene Faktor. Ich dachte durch meine Unterschrift im Nachtrag erkenne ich den Mietvertrag (Stand von 1984) an.
Das heißt doch:
Der Vermieter müsste es doch im Mietvertrag bezeichnen?


Gruß Piet

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