icspeter 10.08.2009 19:31
Du bist 2004 eingezogen ??? oder??
Der Mietvertrag von 1984 ist von Deinen Vormietern und nicht von Dir?
Wenn Du den 'Nachtrag' 2004 unterschrieben hast gelten die Gesetze von 2004 und nicht mehr die von 1984. Du hast rechtlich in 2004 einen Mietvertrag geschlossen und dieser gilt.
piet41 12.08.2009 09:29
Erstmal danke für Deine Antwort..
Ich bin 2004 eingezogen und habe nur den Nachtrag unterschrieben.
Also ist der Zeitpunkt der Unterschrift der entscheidene Faktor. Ich dachte durch meine Unterschrift im Nachtrag erkenne ich den Mietvertrag (Stand von 1984) an.
Das heißt doch:
Der Vermieter müsste es doch im Mietvertrag bezeichnen?
Gruß Piet