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Zulässig Abbildung von Euro-Banknoten auf Gebrauchsartikeln
Die Verwendung von verkleinerten Abbildungen von Euro-Banknoten in Form eines Schlüsselanhängers verstößt nach Einschätzung des Bundespatentgerichts nicht gegen die öffentliche Ordnung. Die Verwendung der Abbildungen der Banknoten verletzt auch nicht Vorschriften des Markengesetzes.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 08.10.2001
10 W [pat] 702/00 (nicht rechtskräftig)
NJW Heft 9/2002, Seite VII