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Hannah82 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Mein Freund und ich sind vor einem halben Jahr in eine wunderschöne Altbauwohnung gezogen - leider erwies sie sich jedoch als ziemlich hellhörig. Die Vormieterin hat uns diesbezüglich eiskalt ins Gesicht gelogen - es wäre absolut nicht hellhörig, ein sehr ruhiges Haus, man würde gar nichts hören - sie suchte wohl schnell einen Nachmieter. Von anderen Mietern haben wir dann erfahren, dass sie sich immer über die Mieter über uns beschwert hat und wohl auch deswegen ausgezogen ist - und da wären wir schon beim Problem: über uns wohnt eine türkische Familie, die bei unserem Einzug aus einer Mutter und zwei Söhnen (17 + 19) bestand. Ein Sohn verschwand plötzlich und eine Tochter zog ein (20). Das wirkliche Problem ist jedoch der häufiger Besuch: in den Sommermonaten war ca. 2 1/2 Monate ununterbrochen Besuch da, die Personen wechselten - ingesamt lebten in diesem Zeitraum auf 65 m² bis zu 10 Personen gleichzeitig über uns, auch kleine Kinder. Den ganzen Tag Kindergetrampel und Gehüpfe (so dass bei uns teilweise die Lampen wackeln), dazu laute Fernsehgeräusche, Musik, hitzige Gespräche, etc - mal bis 23 Uhr, mal bis 0.30 Uhr. Wir waren mehrmals oben, um die Sache anzusprechen, was jedoch erst gar nicht möglich war, da z.B. mal irgendein Onkel die Tür öffnete und meinte, alle festen Mieter wären verreist.

Als der Besuch endlich weg war, haben wir mit der Mutter geredet, Sie hat uns zu Tee und Gebäck eingeladen, war sehr verständnisvoll, höflich und versprach Besserung.

Aber: es hat sich nichts geändert. Der Besuch kommt immer wieder, bleibt mindestens für 10 Tage am Stück und selbst außerhalb der Schulferien kommt teilweise 2 Wochen später schon wieder der nächste Trupp angereist. Gestern waren wir nochmal oben, wegen dem Gepolter durch die Kinder (Stundenlanges Gerenne, Hämmern mit Gegenständen auf den Boden, Kinder werden mit Bobbycar durch dei Wohnung geschoben, Hämmern gegen Heizung, etc). Wieder keine Besserung.

Leider ist unsere Hausverwaltung ziemlich ignorant - ein Beispiel: vor einigen Wochen stand unser Keller bei einem Gewitter unter Wasser, weil ein Abfluss im Hof nicht gewartet und demzufolge verstopft war (Abfluss liegt im Bereich einer Zufahrt zu einem Gewerbe, gehört also nicht zum Einflussbereich der "normalen" Mieter im Haus) und die Hausverwaltung zahlte NICHTS. Weder die 500 Euro Schaden, noch wurde die Anmietung eines Bautrockners bewilligt. Seitdem schimmelts bei uns im Keller.

Frage ist also: gibt es irgendeine konkrete rechtliche Grundlage zu meinem Vorteil? Außer "manchmal ist laut nach 22 Uhr"? Evtl. könnte man noch die erhöhten Nebenkosten geltend machen durch den höheren Wasserverbrauch. Aber das reicht glaube ich beides nicht, damit die Hausverwaltung einspringt... Kennt jemand vielleicht ähnliche Fälle, die vor Gericht entschieden wurden? Immerhin geht es hauptsächlich um Lärm von Personen, die nicht offiziell hier wohnen. Oder müssen wir tatsächlich einfach alles hinnehmen, weil die Besucher ja Verwandte sind, bzw. Kinder nun mal lärmen?

2 Kommentare zu „Lärmbelästigung durch übermäßigen Besuch”

AMAyer Experte! 04.09.2009 11:56

Sie können wg der Ruhestörung die Miete mindern. Müssen aber einiges beachten, u.a. muss ein Lärmprotokoll geführt werden. Auch sollte der VM in Kenntnis gesetzt werden über diesen Mangel!

Für den Wasserschaden ist der VM zuständig.

Alles in allem sollten Sie die Kollegen vom örtl. Mieterbund um Hilfe bitten. Nur so werden Sie etwas erreichen.

Andreas Mayer

smile30625 Experte! 04.09.2009 16:11

Hallo,

wie AMAyer schon geschrieben hat, ist es erforderlich, ein exaktes Lärmprotokoll zu führen. Da es sich hierbei aber um ein selbstgefertigtes Schriftstück ohne Beweiswert handelt, ist zusätzlich ein Zeuge erforderlich, der die jeweiligen Protokollierungen bezeugt. Auf dieser Grundlage ist dann Mietminderung möglich.

Denkbar ist auch, dass Sie von Ihrem Vermieter verlangen, gegen die Lärmbelästigung vorzugehen. Hierauf besteht Anspruch, da er Ihnen einen vertragsgemäße (also ruhige) Wohnung schuldet.

Schlussendlich können Sie auch direkt von den störenden Mietern Unterlassung verlangen.

Das Hauptproblem ist aber: Sobald Sie ernsthaft und konsequent gegen den Lärm der türkischen Großfamilie vorgehen, werden Sie möglicherweise mit Repressalien durch dieselbe rechnen müssen, da nicht wahrscheinlich ist, dass Ihre Übermieter Verständnis für Ihr Ruhebedürfnis haben. Mir sind leider schon ähnliche Fälle bekannt.

Viele Grüße
smile

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