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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mit einem vorhandenen Lärmprotokoll, mind. über 3 Monate, kann man dem Vermieter Druck machen. Tenor: erhebliche Störung des Hausfriedens, Verstoss gegen die Hausordnung (gibt es eine?) Verstoss gegen die gesetzl. Ruhezeiten. Die Polizei noch viel öfter rufen!
Möglicherweise ist eine Mietkürzung um 20% zu hoch, definitiv kann nur für die Zeiten des Krachs gemindert werden.
Stichwörter: lärmbelästigung + nachbarin

2 Kommentare zu „Lärmbelästigung durch Nachbarin”

robby

Mit einem vorhandenen Lärmprotokoll, mind. über 3 Monate, kann man dem Vermieter Druck machen..[/quote:4fe7f]

In drei Monaten bin ich schon längst in der Klapsmühle! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> Nein im Ernst, wenn ich jetzt wieder anfange damit und am Schluss kommt wieder nichts bei rum, ich weiß nicht. Man braucht ja wohl zusätzlich auch den ein oder anderen Zeugen.
Nur, ich kann ja schlecht bei meinem Nachbarn um 1.00h klingeln und ihn bitten mal rüber zukommen. Gut, tagsüber geht das schon eher. In der Nacht oder zu späterer Stunde bleibt einem nur die Polizei als Zeuge.

Wenn die noch nichtmal ne Aktennotiz von meinen anrufen haben. Ich muss mal gucken ob die Nachbarn unter ihr vielleicht auch Probleme haben und sich gestört fühlen. Auf unser Etage bin ich der einzige. Nach vorne hin hat sie die Strasse, dann die Wand zum nächsten Haus und dann kommt meine Wohnung.

nightflyer

Ich bin auch kurz vor der Klappse.
Unter mir wohnen Leute die Ihr Kind ständig schreien lassen und in der Wohnung herum poltern und schreien,als wenn sie vorher ein Höhle bewohnt hätten.Ich führe seit dem 1.1.08 ein Lärmprotokoll und hoffe das mir das hilft.
Ich wende mich jetzt an das Ornungsamt und werde mal sehen was ich da erreichen kann.

Liebe Grüße aus Berlin. C.

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