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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wartung der Gas-Etagenheizung

Die Wartung der Heizung kann vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden, nicht aber die Instandsetzung im Rahmen einer notwendigen Reparatur. (LG Berlin, Az. 64 S 328/00, aus: ZMR 2001, S. 544)
Stichwörter: wartung + gasetagenheizung

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