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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
kennt sich jemand hier mit mietrecht, speziell mit vorgaben zur haltung von nagetieren auf dem balkon aus?

meine nachbarin von unten kam nämlich neulich zu mir rauf (nachdem sie sich anfang der woche bereits bei der hausverwaltung erkundigt hatte, dass auf meinem balkon ein "riesiger kaninchenverschlag" stünde und ob das denn erlaubt sei).
die nachbarin behauptete, sich deswegen erkundigt zu haben und meinte, das sei nicht erlaubt, nur innerhalb der wohnung, aber nicht auf dem balkon. stimmt das?
vor dem einzug habe ich mich extra bei der hausverwaltung erkundigt, ob ich meeries halten darf und da war das kein problem.

die nachbarin jedenfalls dachte, es seien kaninchen und die würden ja sehr stinken..........

als ich ihr versicherte, dass dies die meeries nicht tun, sprach sie ihre bedenken hinsichtlich herunterfallenden essens und streus aus...
auch das würgte ich ab, da der stall zu den seiten hin geschlossen ist und einen erhöhten rand hat, der es den meeries nicht erlaubt, ihre tomätchen u. ä. auf die terrasse der nachbarin zu werfen
es handelt sich übrigens um einen holz-außenstall für kaninchen, den man jedoch gar nicht bemerken würde, wenn ich - wie alle anderen nachbarn - bereits einen sichtschutz auf dem balkon angebracht hätte...
und die tiere stinken und lärmen auch nicht...

nun würde ich gerne wissen, wie es vom mietrecht her aussieht, damit ich weiß, ob ich grundsätzlich auf der sicheren seite stehe??!!

lg,
silke

1 Kommentar zu „rechtssprechung: kleintierhaltung auf dem balkon”

Susanne Experte!

Dazu ist mir kein Urteil bekannt.

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