Susanne
Die Brauerei hat Recht. Mit Ende des Pachtvertrags endet auch das Untermietverhältnis, die B. hat Anrecht auf Räumung, ansonsten wird Räumungsklage angestrengt und das wird teuer für Euch.
Offensichtlich war es Eurem Vermieter zu peinlich, von der Kündigung zu erzählen? Ändert aber nun nichts mehr an der Sache.
Sicher habt Ihr gegen Euren Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, das bringt nur nichts, wenn doch nichts zu holen ist, einen Prozess anzustrengen um sich dann bei den Gläubigern hinten anzustellen.