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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe für die Meiteinheit einen Mietvertrag seit 1978. In unserem Wohn- Esszimmer, ca. 60qm, liegt ein Parkettboden aus dem Jahr 1920(?) dieser Boden ist schon immer in einem herunter gekommenen Zustand (Nachkriegsschäden und fehlender Parkettboden) seit meinem Einzug im Jahr 1978 lag auf diesem Boden immer eine Auslegeware.

In diesem Frühjahr habe ich auf den Teppichboden, den ich als Trittschalldämmung liegen ließ, einen vollflächigen Laminatboden verlegt. Laminatböden werden in der Regel „lose“ verlegt. Das heißt ohne Verschraubungen und oder ähnl. liegt nun dieser Laminatboden.
Irgendwie hat er es „raus bekommen“ und nimmt diese Tatsache nun als Anlass seinen Xten Streit gegen uns zu führen.

Vor ca. drei Jahren hat der neue Vermieter unser Haus aus einen Zwangsversteigerung erworben. Man muss zugeben das er das gesamte Haus bis auf vier vermietete Wohnungen, liebevoll saniert hat. Zum Zeitpunkt seines s Erwerbs standen zwei Wohnungen leer die ebenfalls saniert und renoviert wurden. Berechtigter Weise erzielt er für diese eine entsprechende Miete, im Gegensatz zu den vier anderen, als auch der unsrigen.

Den restlichen vier „Altmietern“ aber hat er aus wirtschaftlichen Grünen den „Krieg erklärt“ Reihum ist jeder Mal dran.
Ich möchte noch erwähnen, dass es zu keiner Zeit eine Wohnungsbesichtigung oder ein Übergabe Protokoll gab.

nun will er das wir eine Kaution hinterlegen um, falls wir fluchtartig die Wohnung verlassen, um den Laminatboden entfernen zu können.
DIE FRAGE: HAT ER ANRECHT AUF EINE KAUTION???

mir ist mitlerweile klar das dies eine bauliche Veränderung darstellt, aber dann müßte man auch vor dem ankleben von Tapeten oder eben das simple verlegen eines Teppichbodens / Laminatboden den Vermieter verständigen, oder?

Für ein Feedback schon jetzt besten Dank
Stichwörter: nun + verlegt + Ärger + boden + laminat

2 Kommentare zu „Laminat Boden verlegt und nun Ärger”

Susanne Experte!

Das Verlegen von Laminat ist keine bauliche Veränderung. Das Laminat ist Dein Eigentum und Du darfst es bei Auszug mitnehmen.
Kaution:
Falls im Mietvertrag keine Kaution vereinbart ist, kann er auch keine Fordern. Das wäre eine einseitige Änderung der Konditionen des Mietvertrags, was nicht möglich ist- Deine Zustimmung wäre erforderlich.

Kaefer

danke Susanne,

Kaution? wurde nie erwähnt. Unser Mietvertrag ist wie gesagt von 1978, dieser ist nie verändert worden
Das Haus ist durch einige Besitzer in den letzten Jahren gegangen und nun zwangversteigert an den jetzigen.

Er will uns zwingen seinen Architekten (?) in die Wohnung zu lassen damit der eventuell die Kaution fest legen kann.

Um einen Auszug geht absolut nicht, bleiben wollen wir sicher bis wir mit den Füssen vorran rausgetragen werden.
Und wenn den Laminat Boden würde ich sogar verschenken.

Aber wenn und dafür danke ich, würden wir ihn halt mitnehmen. Ist ja nicht ohne so um 60qm bestes Laminat

danke
Kaefer

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