Berthelstal 24.04.2011 10:31
Diese Reparaturklausel ist unwirksam.
Weiter dazu: http://www.pro-wohnen.de/Immobilien/Reparaturkosten-von-Kleinreparaturen-Mietvertrag-Mieter-Vermieter.htm
Balkonexperte 24.04.2011 11:04
Dass diese Klausel ungültig ist, hat Berthelthal ja schon geschrieben. Um weiteren Überraschungen vorzubeugen würde ich an Ihrer Stelle den Mietvertrag von einem Experten auf weitere "Klöpse" prüfen lassen.
Und hier eine weitere Meinung zu einer gültigen Kleinreparaturenklausel:
http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html
Bladder 25.04.2011 11:55
Man kann immer nur staunen, wie einige Vermieter glauben, das Recht zu ihrem Vorteil beugen zu können!