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bienebea hat diese Frage gestellt
gemäß unserem Mietvertrag müssen wir die Wohnung in einem guten Zustand übergeben. Die Klausel mit den Schönheitsreparaturen ist unwirksam (Mietzeit schon 20 Jahre).Jetzt kam das Protokoll von der Begehung bei uns an und jetzt werden folgende auszuführende Arbeiten als Mieteigentum deklariert z. B. "die mietereigene Flüssigrauhfasertapete weiß überstreichen", verbreitetes Fensterbrett (vom Vormieter) entfernen, Fußboden- und Bedewanneneinfliesung (vom Vormieter) entfernen.
Wie kann ich mich wehren? Bitte antworten, danke
Stichwörter: nach + schoenheitsreparaturen + auszug

1 Kommentar zu „Auszug aus Wohnung”

Mietermini Profi 17.10.2008 13:43

Hallo bienebea,
teilen Sie dem Vermieter freundlich aber bestimmt mit, dass er keinen Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeiten hat.

Gruß Mietermini

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