Balkonexperte 01.01.2011 15:34
Der Vermieter muss nur den alten Zustand wiederherstellen, also reparieren und renovieren, was durch das Wasser beschädigt wurde.
Also nix mit ganzen Raum neu verlegen. Da der VM diesen Schaden sicherlich von der Gebäudeversicherung regulieren lässt, wird die schon aufpassen, dass nur das Nötigste gemacht wird.
Bladder 01.01.2011 19:17
In der Regel kann bei einem Wasserschaden an einem Laminatboden von einer kompletten Erneuerung ausgegangen werden. Dies scheint aber auch eine Frage der Qualität des Materials zu sein.
Wenn es sich nicht um das Eigentum des Mieters handelt, dann hat er natürlich keinerlei Recht Sonderwünsche zu stellen. Entscheidend ist, dass der Fußboden sich in einem ordentlichen und begehbarem Zustand befindet und eventuell auf mietvertragliche Vereinbarungen.
Sonst gilt natürlich die Aussage meines Vorschreibers, dass der alte Zustand wieder herzustellen ist.