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Am 01.12.2002 haben meine Frau und ich unsere Wohnung bezogen, die wir nun zum 30.06.2006 gekündigt haben.
1.) Bei der ersten Wohnungsabnahme wurde mit der Vormieterin vereinbart, dass wir einige Renovierungsarbeiten (Wände in zwei Räumen streichen, Teppiche in 2 Räumen ersetzen) auf eigene Kosten übernehmen und dafür verschiedene Einrichtungsgegenstände übernehmen.
Eine spätere Abnahme, ob diese Arbeiten von uns ausgeführt wurden erfolgte nicht.
2) Bei der Wohnungsübergabe haben wir bescheinigt, dass wir die Wohnung in 'ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigen Zustand übernehmen'.
3) Im eigentlichen Mietvertrag stehen folgende Klauseln:
...Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
Küchen, Badern, Duschen: alle 3 Jahre
Wohn-/Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen: alle 7 Jahre
Bei Auszug sind die Mieträume komplett renoviert zurückzugeben. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile könne auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.
Endet das Mietverhältnis ohne dass der Mieter bei seinem Auszug die Arbeiten vorgenommen hat, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter ausgewählten Fachgeschäftes an den Vermieter nach folgenden Maßgaben zu bezahlen:
Liegen die Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, zahlt er 20%, liegen sie mehr als...[/b:dfabd] etc etc
Wir haben inzwischen viele verschiedene Meinungen gehört, was für uns nun zu tun sei.
Von besenrein die Wohnung verlassen bis hin zu komplett renovieren ist alles dabei.
Wir wissen inzwischen nicht mehr was wir tun sollen - ist das im Vetrag geschrieben rechtens oder nicht?
Wäre schön hier Antworten zu bekommen
Gruß
Mona & Andreas