Susanne
Natürlich gibt es klare Regelungen:
Wer ist Eigentümer des Herdes?
Gehört der Herd zur Mietsache, ist der Defekt ein Mangel und kann eine Mietminderung zur Folge haben, der VM hat den Mangel zu beseitigen, dazu kann man den VM schriftlich in Verzug setzen-Frist zur Beseitigung!
-natürlich bezahlt der VM.
Sollte im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel (für Dingen, die dem direkten Eingriff den Mieters unterliegen) gültig vereinbart sein, so ist die genannte Summe zu hoch, die Klausel hätte nur Gültigkeit bis ca. 75-80€ pro Einzelfall.
-d.h. selbst mit gültiger Klausel zahlt der VM
Ist der Mieter Eigentümer, zahlt der Mieter.