volker*
Hallo Jan,
du solltest nicht mit der Tochter, sondern mit dem Vermieter reden. Wenn der nicht für Abhilfe sorgen kann oder will, hilft nur ein Protokoll, in dem die genauen Termine und Uhrzeiten und Störungsarten aufgeführt werden.
Diese dann dem Vermieter zustellen mit der Aufforderung, abhilfe zu schaffen. Wenn dieses innerhalb einer angemessenen Zeit nicht zum Erfolg führt, wird die Miete gemindert.
Dann jedoch Rat beim Anwalt oder Mieterverein einholen.
Viele Grüße
Volker
volker*
Hallo Jan,
du solltest nicht mit der Tochter, sondern mit dem Vermieter reden. Wenn der nicht für Abhilfe sorgen kann oder will, hilft nur ein Protokoll, in dem die genauen Termine und Uhrzeiten und Störungsarten aufgeführt werden.
Diese dann dem Vermieter zustellen mit der Aufforderung, abhilfe zu schaffen. Wenn dieses innerhalb einer angemessenen Zeit nicht zum Erfolg führt, wird die Miete gemindert.
Dann jedoch Rat beim Anwalt oder Mieterverein einholen.
Viele Grüße
Volker