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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forumsgemeinde,

mir flatterte gestern eine Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 30.08.05 - 01.09.06 mit einer Nachzahlungsforderung von 400 Euro ins Haus. Ich habe aus zahlreichen Beiträgen zu dem Thema hier aus dem Forum entnommen, dass der Zeitraum eh kritisch ist. Die Daten stimmen, das ist der im Mietvertrag festgesetze Abrechnungszeitraum, aber hätte die Abrechnung nicht schon letztes Jahr eintrudeln sollen? Meine grösste Verwunderung ist aber, ich bin in die Wohnung erst am 20.10.06 eingezogen? Ich muss ja kaum die Verbräuche meines Vormieters zahlen? Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dieses Schreiben einfach ignorieren sollte, bzw die Zahlung verweigern? So etwas habe ich noch nie erlebt, alle meine vorherigen Vermieter haben pünktlich abgerechnet, daher bin ich etwas unsicher.

Ein weiterer Punkt, es handelt sich um eine wunderschöne Altbauwohnung in München (da ist man mit allen Klagen an den Vermieter vorsichtig, eine neue Wohnung gibt es nicht so einfach!), leider mit allen Nachteilen. Es zieht, schimmelt usw usw usw. Das grösste Manko ist aber die Heizung und Warmwasserversorgung original aus den 60ern. Die Dusche braucht gute 5 min bei voll aufgedrehtem Wasser, bis der Boiler anspringt und das Wasser warm wird. Das potenziert sich auch, wie bewohnen die Wohnung zu dritt, also, beim ersten braucht es 5 min, beim nächsten 7, beim letzten 10. Ein Austausch der Heizung würde also die Wasserkosten drastisch reduzieren, kann ich das verlangen? Oder einfach die zum Anheizen verbrauchte Wassermenge von den Wasserkosten abziehen? Oder ist das eben so, damit muss man leben. Ich kann auch ja auch keine Heizkostenminderung verlangen, weil die Türen und Fenster alt sind. Immerhin ist deswegen ja auch die Miete, im Vergleich zu einem sanierten Altbau, günstiger.

Das Haus ist auch ein reines Spekulationsobjekt und wechselt zweimal jährlich den Besitzer oder wird von einer Unterfirma an die nächste Verkauft, so dass man erstens nie einen Ansprechpartner hat und zweitens die sich dafür auch überhauptnicht interessieren.

Vielen Dank schon mal für eure Tipps

6 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung vom Vormieter?”

Susanne Experte!

Hallo liebe Forumsgemeinde,

mir flatterte gestern eine Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 30.08.05 - 01.09.06 mit einer Nachzahlungsforderung von 400 Euro ins Haus.
Ich habe aus zahlreichen Beiträgen zu dem Thema hier aus dem Forum entnommen, dass der Zeitraum eh kritisch ist. Die Daten stimmen, das ist der im Mietvertrag festgesetze Abrechnungszeitraum, aber hätte die Abrechnung nicht schon letztes Jahr eintrudeln sollen?

Wenn das der festgesetzte Abrechnungszeitraum ist kann die Abrechnung bis 01.09.2007 (12 Monate nach Ende des Abrechnungzeitraums) erfolgen. [/color:51b4d]

Meine grösste Verwunderung ist aber, ich bin in die Wohnung erst am 20.10.06 eingezogen? Ich muss ja kaum die Verbräuche meines Vormieters zahlen?
[color=#FF0000:51b4d]Wann Du eingezogen bist ist irrelevant. Wann ist Mietbeginn lt. Mietvertrag? Ansonsten zahlst Du anteilsmässig die Jahreskosten, also ggf. 10 oder 11 zwölftel der Summe. [/color:51b4d]

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dieses Schreiben einfach ignorieren sollte, bzw die Zahlung verweigern? So etwas habe ich noch nie erlebt, alle meine vorherigen Vermieter haben pünktlich abgerechnet, daher bin ich etwas unsicher.
[color=#FF0000:51b4d]Ist doch pünktlich! Siehe oben![/color:51b4d]

Ein weiterer Punkt, es handelt sich um eine wunderschöne Altbauwohnung in München (da ist man mit allen Klagen an den Vermieter vorsichtig, eine neue Wohnung gibt es nicht so einfach!), leider mit allen Nachteilen. Es zieht, schimmelt usw usw usw. Das grösste Manko ist aber die Heizung und Warmwasserversorgung original aus den 60ern. Die Dusche braucht gute 5 min bei voll aufgedrehtem Wasser, bis der Boiler anspringt und das Wasser warm wird. Das potenziert sich auch, wie bewohnen die Wohnung zu dritt, also, beim ersten braucht es 5 min, beim nächsten 7, beim letzten 10.
[color=#FF0000:51b4d]Das ist ein Mangel und Du kannst diesbezüglich die Miete mindern. Wieviel Prozent kannst Du ergooglen![/color:51b4d]

Ein Austausch der Heizung würde also die Wasserkosten drastisch reduzieren, kann ich das verlangen?
[color=#FF0000:51b4d]Nein[/color:51b4d]Oder einfach die zum Anheizen verbrauchte Wassermenge von den Wasserkosten abziehen? Oder ist das eben so, damit muss man leben. Ich kann auch ja auch keine Heizkostenminderung verlangen, weil die Türen und Fenster alt sind. Immerhin ist deswegen ja auch die Miete, im Vergleich zu einem sanierten Altbau, günstiger.

Das Haus ist auch ein reines Spekulationsobjekt und wechselt zweimal jährlich den Besitzer oder wird von einer Unterfirma an die nächste Verkauft, so dass man erstens nie einen Ansprechpartner hat und zweitens die sich dafür auch überhauptnicht interessieren.

Vielen Dank schon mal für eure Tipps[/quote:51b4d]


Weiterhin würde ich Mietminderungen wg. Mängeln nur von einem Fachanwalt durchführen lassen. Da unberechtigte Mietminderung durchaus zum Verlust der Wohnung führen kann.

Wilbour-cobb

schon wieder doppelt, was ist den los?

Wilbour-cobb

Hallo Susanne,

danke für die Tipps. Mietbeginn ist im Mietvertrag der 01.11.06. Ich zahle ja Nebenkosten mit der Miete, der Aufschlag stammt nur aus der Zeit meines Vormieters. Kurz vor meinem Einzug begann ja der Abrechnungszeitraum, da heisst, ich habe ja sowieso noch einen Monat die verursachten Verbrauche meines Vormieters zu zahlen. Aber auch die Kosten aus dem letzten Abrechnungszeitraum? Mir erschliesst sich das noch nicht so ganz....

Meine vielleicht zu einfache Vorstellung, der Vormieter hat die Wohnung von x bis zum 20.10.06 bewohnt. Das deckt sich ja fast mit dem Abrechnungszeitraum. Ich habe am 1.11.06 den neuen Mietvertrag abgeschlossen, d.h. ich zahle den Abrechnungszeitraum 30.08.06 - 01.09.07, wann auch immer diese Rechnung eintrudeln wird. Eine Nebenkostenpauschale zahle ich ja mit der Miete, aber muss ich wirklich noch zusätzlich eine Vorrauszuahlung leisten, auf die Verbrauche meines Vormieters?

Susanne Experte!

Ich hab mich verguckt...

Die REchnung ist für den Abrechnungszeitraum 30.08.05 - 01.09.06

Wenn Dein Mietvertrag am 01.11.06 beginnt, dann hast Du mit der genannten Rechnung natürlich gar nichts zu tun !!! Die muss Dein Vermieter an Deinen Vormieter schicken! Von der nächsten Abrechnung beträgt Dein Anteil dann 10/12 der Gesamtkosten der Wohnung!

Wilbour-cobb

ja, das klingt für mich auch einfach logischer.

Trotzdem noch ein paar Fragen, ich habe mir den Mietvertrag genauer angesehen, Ich habe eine Vertragsübernahme, da mein Vormieter die Kündigungsfrist nicht einhalten konnte. Ich wurde von ihm als Nachmieter vorgeschlagen und wir haben mit der Hausverwaltung einen Zusatz zum alten Mietvertrag unterzeichnet, der mich als neuen Mieter einsetzt. Ich persönlich sehe dazwischen und einem neuen MIetvertrag keinen Unterschied.

Muss ich denn nun irgendwas tun? Oder muss sich die Hausverwaltung darum kümmern, die korrekte neue Adresse des Vormieters zu organisieren? Muss ich gegen die Abrechnung irgendwie Widerspruch einlegen oder meine Nicht-Zahlung ankündigen oder begründen?

Susanne Experte!

Allein um "nett" zu sein würde ich die Nk Abrechnung zurückschicken mit einem Brief anbei, dass Du zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Abrechnung bezieht, nicht Mieter warst!

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