Gast hat diese Frage gestellt
Mein Problem:
- in unserem Mietvertrag steht als Stichtag für die Betriebskostenabrechnung der 30.09 eines jeden Jahres
- wir haben seit unserem Einzug (09.2001) erstmalig eine BK-Abrechnung am 10.01.2004 erhalten
- unser Vermieter hatte zunächst eine BK-Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 erstellt, die uns am 10.01.2004 zuging --> selbige haben wir nicht bezahlt, mit dem Hinweis auf die 12 Monatsfrist
daraufhin hat unser Vermieter "nachgebessert" --> Ergebnis: neue BK-Abrechnung mit dem nun VERSCHOBENEN Zeitraum vom 01.04.2002 bis zum 31.03.2003
Kann er den Zeitraum verschieben (um die Frist zu umgehen?)
Welche Auswirkungen hat unser Mietvertrag mit der Angabe des Abrechnungsstichtages ?
Ein weiteres Problem liegt in der Tatsache, dass unsere Verbrauchsmesseinrichtungen (oder wie die Dinger heissen) in der Vergangenheit nur:
- am Tage unseres Einzuges
- Januar 2001 und Januar 2004 abgelesen wurden
Der Vermieter hat zur Berechnung der Nachzahlung die Zählerstände verrechnet, durch den Ablesezeitraum geteilt und sich "virtuelle Zählerstände" in der Zwischenzeit erdacht und hochgerechnet.
Kann er das so machen?
Ich hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.
Hystrix