Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander, bin zufällig auf dieses Forum gestossen, und habe gleich eine Frage an euch.

Hatte bis vor kurzem eine Wohnung mit 180qm² (mit 5 Personen)bewohnt. Im Mietvertrag wurden für:"Heizung,Warmwasser und Betriebskosten" 150€ Vorrauszahlung vereinbart. Einzug war am 19.01.04, Auszug am 15.05.05.

Am 01.04.05. wurden die Heizungen abgelesen. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten, und soll 1755,--€ nachzahlen. Berechnet wurde der Heizölvorrat folgendermaßen:

Anfangsbestand: 19.01: 1000l Bezug: 19.01: 5087l Bezug 10.12.: 4292l
Restbestand: 1000l

Die Abrechnung gilt auch nur für das Jahr 2004, sodass meine Vorrauszahlungen in 2005 nicht berücksichtigt wurden. Davon mal abgesehen behauptet der Vermieter, dass es üblich wäre den Anfangs- und Endbestand mit 1000l anzugeben, obwohl zum 31.12. unmöglich nur 1000l übrig sein konnten. Muß die Abrechnung denn nicht zum 01.04 erfolgen?

In der Abrechnung tauchen auch noch 2 mal Gebäudeversicherung, Gärtner (der Garten gehört dem Vermieter, und ein kleines Wiesenstück das wir wegen der Intimsphäre der im Erdgeschoss wohnenden Tochter nicht benutzen durften, gehörte auch noch dazu.), Haftpflichtversicherung und Grundsteuer auf.

Hier nun meine zweite Frage, kann er diese Kosten verlangen, obwohl nicht aufgeführt? In §6 des Mietvertrages steht:

"Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter alle Betriebskosten im Sinne des §19 Abs.2 Wohnraumförderungsgesetz, jedenfalls alle in der Anlage"Betriebskosten" zu diesem Vertrag aufgeführten Betriebskosten, trägt."

Nur diese Anlage wurde mir nie ausgehändigt. In §23 des Vertrages steht noch:
Der Mieter bestätigt dass ihm folgende Anlagen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, ausgehändigt wurden:
Anlage Betriebskosten (nicht angekreutzt)
Anlage Hausordnung (angekreutzt)

Kann der Vermieter diese Kosten auf mich abwälzen?
Stichwörter: bezahlen + mietver + muß + nebenkosten + obwohl

2 Kommentare zu „Muß ich alle Nebenkosten bezahlen, obwohl nicht im Mietver.”

avalon2005

habe vergessen hinzuzufügen, dass der Vermieter im selben Haus wohnte, und die Wohnung ungefähr gleich groß war wie meine. ausserdem wohnte noch die Tochter im Haus und der Sohn auf dem Speicher. zwei weitere Wohnungen waren vermietet. Gesamtwohnfläche 460 qm².

Gast Experte!

Der Ölbestand muss am 31.12. abelesen werden, außerdem muss der Wert des Anfangsbestandes angegeben werden. Ca. 3000 Liter Verbrauch in nicht ganz einem Monat sind außerdem krass überzogen

Abgesehen davon waren die Nebenkostevorauszahlungen wohl künstlich niedrig gehalten, 0,83 € Betriebs- und Heizkosten pro m² und Monat sind extrem wenig, so dass wohl auf jeden Fall eine hohe Nachzahlung herauskommen wird...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.