Gast hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander, bin zufällig auf dieses Forum gestossen, und habe gleich eine Frage an euch.
Hatte bis vor kurzem eine Wohnung mit 180qm² (mit 5 Personen)bewohnt. Im Mietvertrag wurden für:"Heizung,Warmwasser und Betriebskosten" 150€ Vorrauszahlung vereinbart. Einzug war am 19.01.04, Auszug am 15.05.05.
Am 01.04.05. wurden die Heizungen abgelesen. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten, und soll 1755,--€ nachzahlen. Berechnet wurde der Heizölvorrat folgendermaßen:
Anfangsbestand: 19.01: 1000l Bezug: 19.01: 5087l Bezug 10.12.: 4292l
Restbestand: 1000l
Die Abrechnung gilt auch nur für das Jahr 2004, sodass meine Vorrauszahlungen in 2005 nicht berücksichtigt wurden. Davon mal abgesehen behauptet der Vermieter, dass es üblich wäre den Anfangs- und Endbestand mit 1000l anzugeben, obwohl zum 31.12. unmöglich nur 1000l übrig sein konnten. Muß die Abrechnung denn nicht zum 01.04 erfolgen?
In der Abrechnung tauchen auch noch 2 mal Gebäudeversicherung, Gärtner (der Garten gehört dem Vermieter, und ein kleines Wiesenstück das wir wegen der Intimsphäre der im Erdgeschoss wohnenden Tochter nicht benutzen durften, gehörte auch noch dazu.), Haftpflichtversicherung und Grundsteuer auf.
Hier nun meine zweite Frage, kann er diese Kosten verlangen, obwohl nicht aufgeführt? In §6 des Mietvertrages steht:
"Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter alle Betriebskosten im Sinne des §19 Abs.2 Wohnraumförderungsgesetz, jedenfalls alle in der Anlage"Betriebskosten" zu diesem Vertrag aufgeführten Betriebskosten, trägt."
Nur diese Anlage wurde mir nie ausgehändigt. In §23 des Vertrages steht noch:
Der Mieter bestätigt dass ihm folgende Anlagen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, ausgehändigt wurden:
Anlage Betriebskosten (nicht angekreutzt)
Anlage Hausordnung (angekreutzt)
Kann der Vermieter diese Kosten auf mich abwälzen?