rhw
Hallo Daniel,
während (!) der Mietdauer muss das dem Vermieter wohl vollkommen egal sein, wie du die Wohnung farblich gestaltest. Beim Auszug musst du allerdings 'übliche' Farbgestaltungen übergeben, was immer das auch (im Auge des letztlich ggf. entscheidenden Gerichtes) sein mag, üblich ist hier allerdings nicht ausschließlich weiß.
Im Mietvertrag vereinbaren (unterschreiben) kann man allerdings sicherlich auch was Anderes, muss man aber nicht <!-- s --><!-- s -->
MfG
rhw