Dionysos
Guten Abend,
wenn ich Sie richtig verstehe, sind die 300,00 Euro für Schreibarbeiten der Schwiegertochter auch im Rahmen der HK-Abrechnung geltend gemacht worden?
Wenn dies so ist, ist dies unwirksam. Schreibarbeiten würde ich als Verwaltungskosten interpretieren. Und diese sind im Sinne der Betriebskostenverordnung NICHT umlagefähig.
Sollte Ihr Vermieter trotz eines schriftlichen Hinweises Ihrerseits auf Bezahlung bestehen, wenden Sie sich am besten an Ihren Mieterverein oder einen Fachanwalt. Meistens macht alleine der Briefkopf Eindruck...
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.
Music77
Hallo und danke für die Antwort,
ja, die Schreibarbeiten sind als Anhang der Betriebskosten bei gewesen. Da ich zuerst wie ich die Heizkostenabrechnung bekommen hatte die Verwaltungskosten reklamiert hatte. ( Mein Vermieter meinte nur die Firma könnte das nicht anders schreiben, warum sehe ich ja nun da seine Schwiegertochter das gemacht hat) Anstatt die Verwaltungskosten steht da nun die Bezeichnung Abwicklung, was für mich nichts anderes sein mag.
Da ist noch viel mehr falsch drauf, aber ich glaube ich habe hier schon genug gefragt...Wenn nicht, da steht auch was von Umlageausfallwagnis (das Haus wird nicht gefördert da wir beim Einzug kein WB brauchten) und da steht Sonderkosten, was mir überhaupt nichts sagt. Ich müsste doch eigentlich noch mal um eine Berichtigung bitten und habe ich nicht anrecht auf eine Original Verbesserung und nicht so eine komische Kopie wo ich nicht mal eine Rückseite habe?
Ohje jetzt doch was länger geworden, Sorry...
GUTEN RUTSCH ZUSAMMEN
PS: Ob der Briefkopf noch Eindruck macht glaube ich nicht, ich war vor 2 Wochen mit mein Vermieter vor Gericht. Da haben wir gewonnen das er eine Dämmtapete an unsere Schimmlige Außenwand machen muss.. Aber das führt nun zu weit weg...
Aber soviel nicht unter kriegen lassen, wenn ihr Schimmel habt nicht immer der Spruch " Falsches Lüftungsverhalten" muss durch kommen...