Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Music77 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe meine Heizkostenabrechnung schon etwas länger zu Hause liegen. Da ständig was falsch war, erst stand dort drin Allgemeine Verwaltungskosten (bei der Nachfrage meines Vermieters wurde mir gesagt, dass die Abrechnungsfirma das nicht anders schreiben könnte) die nun raus geschrieben wurden sind. Nun steht da was von " Abwicklung / Zusammenst / Abr. Als Anhang habe ich eine Rechnung von der Schwiegertochter meines Vermieters dran mit Rechnung " Schreibarbeiten Quartal 2007 300.-€

Nun ist meine Frage:
Darf mein Vermieter die Abrechnung so Abrechnen das es angeblich seine Schwiegertochter gemacht hat, zu mal auf der Rechnung nicht mal eine Steuernummer drauf steht.

Die Rechnung (Schreibarbeiten Quartal 2007) wurde auch früher ausgestellt als überhaupt der Heizkostenzeitraum um war. Sie hatte da ja noch gar nicht wirklich die Daten was verbraucht wurde, oder? Da die Abrechnung erst erstellt wurde am 31.07.2007 und ihre Rechnung ist vom 02.04.2007.

Ich hoffe jemand könnte mir da Helfen

Gruß und ein guten Rutsch wünsche ich aus NRW....

PS: Hatte noch was vergessen:
Ich habe die Berichtigung der Heizkostenabrechnung nun nur als Kopie bekommen, ist das Richtig ?








2 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung”

Dionysos Profi

Guten Abend,

wenn ich Sie richtig verstehe, sind die 300,00 Euro für Schreibarbeiten der Schwiegertochter auch im Rahmen der HK-Abrechnung geltend gemacht worden?

Wenn dies so ist, ist dies unwirksam. Schreibarbeiten würde ich als Verwaltungskosten interpretieren. Und diese sind im Sinne der Betriebskostenverordnung NICHT umlagefähig.

Sollte Ihr Vermieter trotz eines schriftlichen Hinweises Ihrerseits auf Bezahlung bestehen, wenden Sie sich am besten an Ihren Mieterverein oder einen Fachanwalt. Meistens macht alleine der Briefkopf Eindruck...

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

Music77

Hallo und danke für die Antwort,
ja, die Schreibarbeiten sind als Anhang der Betriebskosten bei gewesen. Da ich zuerst wie ich die Heizkostenabrechnung bekommen hatte die Verwaltungskosten reklamiert hatte. ( Mein Vermieter meinte nur die Firma könnte das nicht anders schreiben, warum sehe ich ja nun da seine Schwiegertochter das gemacht hat) Anstatt die Verwaltungskosten steht da nun die Bezeichnung Abwicklung, was für mich nichts anderes sein mag.
Da ist noch viel mehr falsch drauf, aber ich glaube ich habe hier schon genug gefragt...Wenn nicht, da steht auch was von Umlageausfallwagnis (das Haus wird nicht gefördert da wir beim Einzug kein WB brauchten) und da steht Sonderkosten, was mir überhaupt nichts sagt. Ich müsste doch eigentlich noch mal um eine Berichtigung bitten und habe ich nicht anrecht auf eine Original Verbesserung und nicht so eine komische Kopie wo ich nicht mal eine Rückseite habe?

Ohje jetzt doch was länger geworden, Sorry...

GUTEN RUTSCH ZUSAMMEN

PS: Ob der Briefkopf noch Eindruck macht glaube ich nicht, ich war vor 2 Wochen mit mein Vermieter vor Gericht. Da haben wir gewonnen das er eine Dämmtapete an unsere Schimmlige Außenwand machen muss.. Aber das führt nun zu weit weg...


Aber soviel nicht unter kriegen lassen, wenn ihr Schimmel habt nicht immer der Spruch " Falsches Lüftungsverhalten" muss durch kommen...




Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.