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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zur Frage, ob bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Baumaßnahmen, die einer behindertengerechten Wohnungsgestaltung dienen, steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können Druckansicht
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 13. März 2003 (Az 6 K 2614/01) hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der - nicht seltenen - Frage geäußert, ob bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Baumaßnahmen, die einer behindertengerechten Wohnungsgestaltung dienen, steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.

Im Streitfall lebte der auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesene Sohn im Haushalt der Kläger. Um ihm einen schwellenfreien Zugang der Terrasse zu ermöglichen, ersetzten die Kläger die Glas-Schiebetür (mit Schwelle) durch eine Terrassentür ohne Schwelle (Flügeltür). Die für diese Maßnahme entstandenen Kosten beliefen sich auf 3.208,80 DM. Das Finanzamt lehnte es ab, diese Aufwendungen neben dem angesetzten Behindertenpauschbetrag bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigen. Das wurde u.a. damit begründet, dass der schwellenfreie Terrassenzugang auch für andere Personen von Vorteil sei. Zudem hätten die Kläger einen - die außergewöhnlichen Belastungen ausschließenden - Gegenwert in Gestalt einer neuen Terrassentür, statt einer alten, erhalten.

Die dagegen vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz angestrengte Klage hatte Erfolg. Der entscheidende Senat führte aus, er sei nicht der Auffassung, dass durch den Neueinbau der Tür ein Gegenwert geschaffen worden sei. Aus den von den Klägern eingereichten Fotos ergebe sich sogar, dass eine optische Verschlechterung eingetreten sei. Es sei auch eine funktionale Verschlechterung gegeben, denn durch das Fehlen der Schwelle könne mehr Schmutz eindringen und außerdem ergebe sich ein geringerer Lichteinfall.

Demnach können die geltend gemachten Aufwendungen bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stichwörter: unter + bzw + welchen + frage + ob

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