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Eine solche Umlage ist nicht zulässig, da bei einem Leerstand der Vermieter an Mieters Stelle tritt und auch alle Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung tragen muss.
Es kann ja nicht sein, dass andere Mieter etwas bezahlen, was Vormieter dieser Wohnung oder der Vermieter verursacht haben. Auch wenn der Vermieter nichts dafür kann, so hat er eine Obhutspflicht gegenüber einer leerstehenden Wohnung.
Haben Sie denn in den Wohnungen keinen separaten Wasserzähler?
User30430
Wasseruhren existieren sowohl im Keller ( Hauptuhr ) als auch in den Wohnungen. Bei uns wird im Verhältnis 30:70 abgerechnet, heißt 30 % Anteil aller an den Grundkosten und 70 % Anteil nach individuellem Verbrauch.
Über den 30 % Anteil sollen nun alle Mietparteien an dem "Mehrverbrauch" beteiligt werden. Diese Grundkosten sind entsprechend höher ausgefallen, da die Wasserwerke diese als "Berechnungsgrundlage" für alle Preise und Gebühren zu Grunde legen.
Uwe Ritter