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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

in unserem Mietshaus ( 8 Parteien ) entstand während eines ca. 2 monatigen Leerstandes durch einen offenen Warmwasserhahn ein extrem hoher Wasserverbrauch. Dieser soll jetzt über die damit erhöhten Zählergrundgebühren und des gemeinschaftlichen Anteils am Verbrauch auf alle Mietparteien umgelegt werden.

Unstrittig ist die Sachlage. Der Mehrverbrauch beträgt ca. 235 qm. Nur der Verursacher des offenen Warmwasserhahns kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Allein auf mich kommen im Vgl. zum Vorjahr ca. 250 € Mehrkosten zu.

Meine Frage: Ist diese "Umlage" zulässig oder muß der Vermieter dieser Wohnung die Kosten, die durch diesen offenen Wasserhahn entstanden sind selbst tragen ?

Von einem wirtschaftlichen Verhalten des Vermieters kann m.M wirklich keine Rede sein.

Vielen Dankfür Eure Ratschläge

Uwe Ritter
Stichwörter: leerstand + wasser + heizkostenkosten

2 Kommentare zu „Wasser und Heizkostenkosten aus Leerstand”

fin Experte!

Eine solche Umlage ist nicht zulässig, da bei einem Leerstand der Vermieter an Mieters Stelle tritt und auch alle Nebenkosten einer leerstehenden Wohnung tragen muss.
Es kann ja nicht sein, dass andere Mieter etwas bezahlen, was Vormieter dieser Wohnung oder der Vermieter verursacht haben. Auch wenn der Vermieter nichts dafür kann, so hat er eine Obhutspflicht gegenüber einer leerstehenden Wohnung.
Haben Sie denn in den Wohnungen keinen separaten Wasserzähler?

User30430

Wasseruhren existieren sowohl im Keller ( Hauptuhr ) als auch in den Wohnungen. Bei uns wird im Verhältnis 30:70 abgerechnet, heißt 30 % Anteil aller an den Grundkosten und 70 % Anteil nach individuellem Verbrauch.
Über den 30 % Anteil sollen nun alle Mietparteien an dem "Mehrverbrauch" beteiligt werden. Diese Grundkosten sind entsprechend höher ausgefallen, da die Wasserwerke diese als "Berechnungsgrundlage" für alle Preise und Gebühren zu Grunde legen.

Uwe Ritter

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