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Umsatzsteuerpflicht bei Dienst-Pkw zur privaten Nutzung
Die nicht nur gelegentliche Überlassung eines Dienstwagens für private Fahrten des Arbeitnehmers ist eine untrennbar mit der Vergütung verbundene Sachleistung des Unternehmens und unterliegt daher trotz fehlender Entgeltvereinbarung der Umsatzsteuerpflicht.
Mit dieser Entscheidung bestätigt das Finanzgericht München die jahrelange Praxis der Finanzverwaltung.
Urteil des FG München vom 28.04.2004
14 K 1869/01
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