lexa hat diese Frage gestellt
Ich bin vor 7 Jahre nach München umgezogen. Meine Vermieterin wickelte den Mietvertrag über einen Makler ab, für den ich Provision bezahlte.
Dieser Makler ist Besitzer einer Eigentumswohnung, die zu demselben Wohnungsblock gehört wie meine gemietete Wohnung, und war zu dieser Zeit im Eigentümerbeirat.
Diese Information habe ich erst jetzt durch die Eingetümerin meiner Wohnung erfahren.
Darf der Makler als Beiratsmitglied Maklerprovision verlangen?
Wenn nein, wann verjährt eine Rückforderung?