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Maklerlohn für Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage
1. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann für den Nachweis der Gelegeheit zum Kauf einer Eigentumswohnung der Anlage Maklerlohn verlangen, wenn er bei Abschluß des Maklervertrages darauf hingewiesen hat, das er Verwalter der Anlage ist und einem Verkauf der Wohnung zustimmen muß.
2. Werden Verhandlungen über den Kauf einer Eigentumswohnung, die ein Makler nachgewiesen hat, abgebrochen und aufgrund des Nachweises eines anderen Maklers wieder aufgenommen, so daß es 4 1/2 Monate nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Kauf kommt, dann spricht eine Vermutung dafür, daß der erste Nachweis für den Kauf mit vorsätzlich ist.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.200, Aktenzeichen: 309 U 101/100, NZM 2001, S. 486.