Gast hat diese Frage gestellt
Hi,
kann mir jemand helfen bei folgendem Sachverhalt - ist dringend...:
Meine Vermieterin macht mir derzeit Schwierigkeiten "rechtzeitig" aus meinem Mietverhältnis rauszukommen. Ich habe am 7.3. schriftlich gekündigt. Sie hat mir schriftlich bestätigt, daß dies bis zum 31.5. wirksam wird.
Ich habe versucht ihr Nachmieter zu präsentieren (die alle gerne zum 1.5. einziehen würden), da ich bereits ab 1.5. für die neue Wohnung Miete bezahlen muß. Sie hat sie nicht aktzeptiert (kein ersichtlicher Grund). Ich weiß allerdings auch, daß sie dies nicht muß.
Ich befinde mich seit Dez 1995 in dieser Wohnung - und nun kommt das Interessante (was ich selber gar nicht so recht wußte):
Der Mietvertrag war damals auf Zeit definiert - ist also definitiv im Nov. 1998 (3 Jahre) bereits ausgelaufen !!!!!
Kann mir jemand sagen, ob ich nun ein Recht habe, sofort auszuziehen (fistlose Kündigung eines nicht schriftlich festgehaltenen Mietverhältnisses) ?
Oder gelten die derzeitigen gesetzlichen Kündigungsfristen, da ich in all den Jahren regelmäßig meine Miete überwiesen habe ?
Danke für eine Antwort !!!
Christoph