Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hätte mal gerne Eure Meinung zu folgenden Fall:

Es liegt folgender Mietvertrag vor:

Mietzins beträgt Betrag XY
zuzüglich Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müll und Kaminkehrer gem. Pos. 2-6,8, 12 II.BVO 80€
Pauschale für übrige Betriebskosten gem Anl. 3 zu § 27 Abs. 1 II BVO 25€[/b:cc989]

zum einen: Ist es zulässig Vorauszahlung und Pauschale zu verlangen?
zum anderen: Die Pauschel deckt demnach die Kosten für
- Grundsteuer
- Aufzug (nicht vorhanden)
- Hausreinigung (vom Mieter durchgeführt)
- Gartenpflege (vom Mieter durchgeführt)
- Beleuchtung (Treppenhauslicht lief über den Stromzähler des Mieters)
- Versicherung
- Hauswart (nicht vorhanden)
- Antenne
- Wascheinrichtung (nicht vorhanden)

Demnach hat der Mieter jährlich 300.- bezhalt für Grundsteuer, Versicherung und Antenne.
Kann der Mieter sich dagegen wehren oder ist es eine versteckte Miete.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Norbert
Stichwörter: mietvertrag + frage

1 Kommentar zu „Frage zum Mietvertrag”

Rano Experte!


1) Ist es zulässig Vorauszahlung und Pauschale zu verlangen?
2) Demnach hat der Mieter jährlich 300.- bezhalt für Grundsteuer, Versicherung und Antenne.
Kann der Mieter sich dagegen wehren oder ist es eine versteckte Miete.
[/quote:5cbf7]

Zu 1) Ja, da es sich um verschiedene Betriebskostenarten handelt, kann einerseits eine Vorauszahlung (mit anschliessender Abrechnung) und andererseits eine Pauschale vereinbart werden.

Gerade in diesem Fall sind doch Posten mit der Pauschale abgedeckt, die relativ stabil und vorhersehbar sind. Und 300€ scheinen mit für GrdSt, Vers, Ant. nicht zu hoch.

Gruß
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.