Rano
1) Ist es zulässig Vorauszahlung und Pauschale zu verlangen?
2) Demnach hat der Mieter jährlich 300.- bezhalt für Grundsteuer, Versicherung und Antenne.
Kann der Mieter sich dagegen wehren oder ist es eine versteckte Miete.
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Zu 1) Ja, da es sich um verschiedene Betriebskostenarten handelt, kann einerseits eine Vorauszahlung (mit anschliessender Abrechnung) und andererseits eine Pauschale vereinbart werden.
Gerade in diesem Fall sind doch Posten mit der Pauschale abgedeckt, die relativ stabil und vorhersehbar sind. Und 300€ scheinen mit für GrdSt, Vers, Ant. nicht zu hoch.
Gruß
Ralph