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mlehnhoff hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine weiße Badewanne weist schon seit ich vor 5 Jahren eingezogen bin einige graue Stellen auf. (Die Emaille ist an den Stellen wohl dünner geworden, so dass man den dunklen Stahl durchschimmern sieht - Abnutzung??).

Bei meinem Einzug habe ich das nicht als Mangel erkannt und dementsprechend auch nicht im Übergabeprotokoll vermerkt.

Jetzt beim Auszug will mein Vermieter Schadensersatz - will heißen meine Haftpflicht soll einspringen. Da ich jedoch eine Selbstbeteiligung von 250 Euro habe bin ich davon nicht sehr angetan.

Nun meine Frage: Meine Mutter kann bezeugen, dass die Badewanne beim Einzug in genau diesem Zustand war. Habe ich damit eine Chance aus der Sache raus zu kommen?

Lieben Gruß
Martin

2 Kommentare zu „Mangel im Übergabeprotokoll vergessen”

Berthelstal Experte! 24.10.2011 17:11

Normale Abnutzung, was auch bei einer Badewanne gegeben ist, ist Vermietersache. Dafür mhaben Sie schließlich Miete gezahlt.

Bladder Experte! 25.10.2011 07:21

Ich stimme Berthelstal zu.

Der Vermieter müsste beweisen können, dass es sich um eine Beschädigung handelt, die durch den Mieter hervorgerufen wurde.

Bei einem solchen möglichen Schadensfall ist noch zu beachten, dass der Vermieter sich immer Alt für Neu anrechnen lassen muss. Es ist also immer nur der Zeitwert zu zahlen.
Man sollte dazu logischerweise immer das Alter des "beschädigten" Objekts kennen.

Ein ganz persönlicher Tipp: Privathaftpflichtversicherungen sollte man nie mit einer Selbstbeteiligung abschließen. Die Ersparnis bei der Beitragszahlung ist zu gering. Meine persönliche Erfahrung.

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