Berthelstal 24.10.2011 17:11
Normale Abnutzung, was auch bei einer Badewanne gegeben ist, ist Vermietersache. Dafür mhaben Sie schließlich Miete gezahlt.
Bladder 25.10.2011 07:21
Ich stimme Berthelstal zu.
Der Vermieter müsste beweisen können, dass es sich um eine Beschädigung handelt, die durch den Mieter hervorgerufen wurde.
Bei einem solchen möglichen Schadensfall ist noch zu beachten, dass der Vermieter sich immer Alt für Neu anrechnen lassen muss. Es ist also immer nur der Zeitwert zu zahlen.
Man sollte dazu logischerweise immer das Alter des "beschädigten" Objekts kennen.
Ein ganz persönlicher Tipp: Privathaftpflichtversicherungen sollte man nie mit einer Selbstbeteiligung abschließen. Die Ersparnis bei der Beitragszahlung ist zu gering. Meine persönliche Erfahrung.