Immobilienwirt
Also beachten musst du ersteinmal, dass du nur jährlich 11% der Kosten als Mod-Umlage geltend machen kannst, ggfs die Energieeinsparungen belegen musst (verständlich erklären) und 3 monatige Ankündigungsfrist zur Mieterhöhung besteht.
Normale Verbesserungen der Technik im Laufe der Jahre können aber nicht immer gleich als Mod umelegt werden.
In deinem Fall würde ich nur die Mehrkosten in Ansatz bringen, da eine Therme wie du selbst schreibst schon vorhanden war und somit sich der Energiespareffekt im Rahmen hält und nicht so groß ausfällt, als wenn dein Mieter vorab nur einen Holzoffenen hätte (echte Modernisierung - Wohnqualitätsverbesserung bzw. Energieeinsparungseffekte)
Man sollte in diesen Fällen nur anteilige die Mod geltend machen.
Bsp. Therme neu kostet 1.000,- €
Du schätzt ein dass ein Energieeinsparungspotential vorhanden ist; 70% Instandhaltung 30% davon als Vortei für den Mieter (Mod)
also 700,- € trägst du selbst, 300,- € als Mod Anteil
von 300,- € 11% sind 33,- € im Jahr; 2,75 € im Monat
Der Vorteil, die Modumlage wird nie wieder bei dem bestehenden Mietverhältnis aus der Miete gerechnet.
Mein Tipp: versuche eine freiwillig vereinbarte Modumlage nach § 557 BGB mit dem Mieter zu vereinbaren, dann kannst du die Fristen umgehen!!!