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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgende Situation:

Eine Therme einer Gasetagenheizung war defekt. Aufgrund der Aussentemperaturen musste sofort etwas passieren, damit die Wohnung wieder beheizt werden konnte (samt Warmwasser).

Die eingehende Untersuchung ergab, dass man das Gerät durchaus reparieren konnte (Kosten ca. 400 Euro). Jedoch galt es einerseits zu bedenken, dass das Gerät aufgrund des Alters einen relativ hohen Energieverbrauch hatte und andererseits weitere größere Reparaturen mittelfristig anstehen könnten.

Ich entschloß mich also, das Gerät nicht reparieren zu lassen, sondern eine neue Therme installieren zu lassen.

Da der Mieter naheliegenderweise einen deutlichen Vorteil durch die neue Therme (samt neuem elektronischem Uhrenthermostat) hat, möchte ich einen Teil der Kosten als Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen.

Das BGB schreibt nun dafür eine Prozedur vor, die unter anderem vorsieht, dass eine Modernisierung erst nach einer Wartezeit (Ankündigung beim Mieter) durchgeführt werden darf.
Dies wäre aber aus o.g. Gründen nicht möglich gewesen.

Was gibt hier die laufende Rechtsprechung her? Hat jemand einen Lösungsansatz oder ein passendes Urteil bei der Hand?

Danke
Ralph
Stichwörter: umsetzung + frage + kosten + modernisierung + umlage

1 Kommentar zu „Frage zur Umsetzung von Modernisierung - Umlage der Kosten”

Immobilienwirt Experte!

Also beachten musst du ersteinmal, dass du nur jährlich 11% der Kosten als Mod-Umlage geltend machen kannst, ggfs die Energieeinsparungen belegen musst (verständlich erklären) und 3 monatige Ankündigungsfrist zur Mieterhöhung besteht.

Normale Verbesserungen der Technik im Laufe der Jahre können aber nicht immer gleich als Mod umelegt werden.

In deinem Fall würde ich nur die Mehrkosten in Ansatz bringen, da eine Therme wie du selbst schreibst schon vorhanden war und somit sich der Energiespareffekt im Rahmen hält und nicht so groß ausfällt, als wenn dein Mieter vorab nur einen Holzoffenen hätte (echte Modernisierung - Wohnqualitätsverbesserung bzw. Energieeinsparungseffekte)

Man sollte in diesen Fällen nur anteilige die Mod geltend machen.

Bsp. Therme neu kostet 1.000,- €

Du schätzt ein dass ein Energieeinsparungspotential vorhanden ist; 70% Instandhaltung 30% davon als Vortei für den Mieter (Mod)

also 700,- € trägst du selbst, 300,- € als Mod Anteil

von 300,- € 11% sind 33,- € im Jahr; 2,75 € im Monat

Der Vorteil, die Modumlage wird nie wieder bei dem bestehenden Mietverhältnis aus der Miete gerechnet.

Mein Tipp: versuche eine freiwillig vereinbarte Modumlage nach § 557 BGB mit dem Mieter zu vereinbaren, dann kannst du die Fristen umgehen!!!

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