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Mehrheitsentscheidung über Boileraustausch
Beim Austausch eines 16 Jahre alten Warmwasserboilers in einer Wohnungseigentumsanlage handelt es sich nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf um eine modernisierende Instandsetzung, für die - anders als bei einer baulichen Veränderung - ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ausreichend ist.
Hinsichtlich Preis, Ausstattung und Qualität steht der Gemeinschaft ein Ermessensspielraum zu. Soweit sich die Entscheidung in einem vertretbaren Rahmen bewegt, ist sie von allen Eigentümern zu akzeptieren.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.05.2002
3 Wx 40/02
NZM 2002, 705