Zelda 23.06.2008 18:23
Hallo, ich hab hier mal bei einer sehr ähnlichen Frage gelesen, dass man so oft und so lange Gäste haben darf wie man will. Solange dieser Gast über einen eigenen Wohnsitz verfügt, was ganz offensichtlich der Fall ist, muss die Vermieterin sich raushalten.
justfake 23.06.2008 19:49
Gibt es dafür rechtliche Nachweise? Denn wenn ich nur sage, dass hier im Forum einer das geschrieben hat, wird sie darauf wohl weniger wert legen.
wo kann man sowas denn finden?
Zelda 23.06.2008 20:52
Vielleicht einfach mal die forumseigene Suchfunktion nutzen. Was mit Paragraphen kann man auch hier finden: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C1322%2C-nebenkosten-fuer-freund%3F/suchwort/freund.html