edy 18.11.2009 18:45
Hall Bommel,
Ich sehe das so:
Die Kündigungsfrist läuft bis 31.12.09.
Solange ist die Anteilige Miete zu zahlen.
Dann seit Ihr aus dem Mietvertrag raus.
Der Mitbewohner bekommt einen neuen
Mietvertrag.
Vorher ausziehen ist Verhandlungssache (
Vielleicht ist der Mitmieter froh darüber
und übernimmt deinen Anteil der Miete ).
lg
edy
Bommel 19.11.2009 07:21
Naja der Mietvertrag läuft zum 31.01. aus. Aber du meinst es besteht in jedemfall vom recht her die pflicht die kündigungsfrist einzuhalten obwohl mein Nachmieter schon in der wohnung wohnt und es mir schwer macht dort zu wohnen....macht er wirklich. Hab schon bestimmt 1 1/2 wochen nich mehr da geschlafen weil ich das mit ihm nich aushalte....
edy 19.11.2009 10:15
Hallo Bommel,
Beispiel:
Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Laut Beisp. endet der MV am 31.12.09.
Oder ihr habt etwas anderes vereinbart,z.B.
Kündigungsauschluss.
lg
edy
Bommel 20.11.2009 07:27
Aber ich hab doch 3 monate Kündigungs Frist.
edy 20.11.2009 11:03
Hallo Bommel,
und was heist das ?????????
edy