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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wo soll ich anfangen...
Also, ich habe eine ETW vermietet.
Meine Mieter hatten fristgerecht zum 31.07.2005 gekündigt.
Am 29.06.2005 passierte im Haus ein großer Wasserschaden, wovon auch diese Wohnung betroffen war.
Freiwillig zogen die Mieter bereits am 30.06.2005 aus meiner Wohnung aus.
Ab dem 12.07.2005 wurden Trocknungsgeräte aufgestellt.
Am 17.07.2005 geschah die Schlüsselübergabe, ebenfalls auf freiwilliger Basis. Am 25.07.2005 zogen meine neuen Mieter ein.
Den Teil der Miete vom 25.07.2005-31.07.2005 habe ich meinen alten Mietern natürlich erstattet.
Nun fand ich heute ein Schreiben in meinem Briefkasten mit ungefähr folgendem Inhalt.
-Forderung der Restmiete vom 17.07.2005 an, da dort Schlüsselübergabe
-Mietminderung für die ersten zwei Wochen des Juli ohne Angabe der Höhe

Wie seht ihr die Lage/bzw. Rechtslage bei o.g. Fall?
Ist mir wirklich super wichtig und ich wäre froh von Euch hilfreiche Antworten zu bekommen. Super wäre natürlich auch die entsprechende Rechtsgrundlage.

Man man man, der Brief hat mich echt getroffen, da es eigentlich Freunde von mir sind...und dann direkt ein solches schreiben mit Drohung zum Anwalt zu gehen...naja, aber das ist ja hier erstmal nicht wichtig
Gruss, und danke!
Stichwörter: janein + mientminderung

1 Kommentar zu „Mientminderung ja/nein? und und und”

Susanne Experte!

Hallo Bugs,

da Du am 17. alle Schlüssel der Wohnung bekommen hast, gilt die Wohnung ab diesem Tag als übergeben, wann die neuen Mieter eingezogen sind ist gegenüber den Vormieter daher irrelevant. Da Du die anteilige Miete schon überwiesen hast, hast Du ein Zugeständnis gemacht. Wenn anteilige Miete, dann ab dem 17.

Duch den Wasserschaden war die Wohnung mit einem Mangel behaftet und daher nicht 100% nutzbar. Ob der Mieter dort gewohnt hat oder nicht, ihm steht eine geminderte Miete zu.

siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html[/url:acbd2]

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